IBB Energetische Gebäudesanierung
Wenn Sie Wohngebäude energetisch sanieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Investitionsbank Berlin (IBB) unterstützt Sie bei der energetischen Sanierung von Wohngebäuden. Dabei werden die bereits zinsverbilligten Darlehen der KfW Bankengruppe von der IBB mit einer weiteren Zinsvergünstigung ausgestattet. Sie bekommen die Förderung für
- die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus, - Kauf einer sanierten Wohnimmobilie, - Sanierung eines Baudenkmals, - Einzelmaßnahmen (wie Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Erneuerung der Fenster, Außentüren), - Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen, - Einbau von digitalen Systemen, die den Energieverbrauch optimieren oder technische Anlagen smart steuerbar machen und - Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen (wie Gewerbeflächen) in Wohnfläche. Sie erhalten die Förderung als zinsverbilligtes Darlehen. Die IBB gewährt Ihnen auf den Kredit der KfW-Bankengruppe zusätzlich eine Zinsvergünstigung von bis zu 0,6 Prozent pro Jahr. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu EUR 150.000 pro Wohneinheit, wenn der KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht wird, und bis zu EUR 60.000 pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen. Sie erhalten einen Tilgungszuschuss von bis zu 50 Prozent pro Wohneinheit. Reichen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei der Investitionsbank Berlin (IBB) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- kommunale und private Wohnungsunternehmen, - Wohnungsgenossenschaften, - Vermieterinnen/Vermieter und Investorinnen/Investoren sowie - Ersterwerberinnen und Ersterwerber von neu sanierten Wohngebäuden oder Eigentumswohnungen zur Vermietung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie haben für das Wohngebäude vor mindestens 5 Jahren einen Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet. - Sie müssen für den Kredit grundsätzlich bankübliche Sicherheiten bieten. - Die Umschuldung oder Nachfinanzierung bereits begonnener oder abgeschlossener Bauvorhaben ist ausgeschlossen. - Boardinghäuser, Ferienhäuser und -wohnungen sowie Wochenendhäuser werden nicht gefördert.
Rechtsgrundlage
Produktblatt der Investitionsbank Berlin (IBB), Stand Juli 2021.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.