GründachPLUS
Wenn Sie ein Dach oder eine Fassade in Berlin begrünen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Berlin
- Förderbereich
- Umwelt- & Naturschutz,Wohnungsbau & -modernisierung
- Förderberechtigte
- Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Land Berlin unterstützt Sie bei der Gebäudebegrünung auf Bestandsgebäuden. Sie erhalten die Förderung für
- Dach- und Fassadenbegrünungen (Förderweg „Reguläre Förderung“) sowie - Projekte von hoher Qualität und mit Vorbildcharakter (Förderweg „Green-Roof-LAB-Förderung“) Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Reguläre Förderung
- Die Höhe des Zuschusses beträgt für Dachmaßnahmen bei einer Vegetationstragschicht im Flächendurchschnitt - von 10 Zentimeter bis zu EUR 55,00 je Quadratmeter, - von 11 bis 25 Zentimeter bis zu EUR 80,00 je Quadratmeter, - bei mehr als 26 Zentimeter bis zu EUR 90,00 je Quadratmeter.
- Absturzsicherungen und Biodiversitätsgründächer werden zusätzlich mit je EUR 5,00 je Quadratmeter gefördert. - Bei Kombinationsmaßnahmen von Grün- und Solardächern werden für den Mehraufwand beim Schichtenaufbau und der Substratverlegung bis zu EUR 10,00 gezahlt. - Bei Maßnahmen an einer Fassade werden bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten pro Gebäude übernommen. - Bei Kombinationsmaßnahmen an Dach und Fassade beträgt die Höhe der Förderung bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten bis maximal EUR 34.000, wenn ein Bewässerungskonzept in der Kaskade vom Dach über die Fassade bis zum Erdboden umgesetzt wird. - Die Planungs- und Beratungskosten, die eindeutig der Gründacherstellung oder der Fassadenbegrünung zugeordnet werden, werden bis zu 75 Prozent pro Gebäude bis maximal EUR 15.000 übernommen. Werden Dach- und Fassadenbegrünung miteinander kombiniert, beträgt die Förderung 85 Prozent der Planungs- und Beratungskosten bis maximal EUR 34.000. Green-Roof-LAB-Förderung
- Die Green-Roof-LAB-Förderung kann bis zu 100 Prozent der Material- und Ausführungskosten betragen. Zusätzlich werden 100 Prozent der Beratungs- und Planungskosten übernommen, maximal jedoch EUR 40.000 pro Gebäude. Richten Sie Ihren Vorantrag vor Beginn der Maßnahme an die IBB Business Team GmbH. Nach der Eingangsbestätigung durch die IBB, können Sie mit den Planungen beginnen. Wenn alle Unterlagen vorliegen, stellen Sie den Hauptantrag. Nach dessen Bewilligung können Sie mit den Maßnahmen beginnen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, - sonstige verfügungsberechtigte Personen, zum Beispiel erbbauberechtigte Personen, - Initiativgruppen, Interessengruppen, Vereine, Begegnungsstätten, Seniorenheime (mit Erlaubnis der Verfügungsberechtigten) oder ähnliche Einrichtungen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Für den Förderweg „Reguläre Förderung“ erfüllen Sie folgende Kriterien: - Es handelt sich um Dächer, Außenwände/Fassaden bei Wohngebäuden, Büro- und Gewerbegebäuden oder Dächer von Garagen. - Bei Dächern müssen Sie eine Grünfläche von mindestens 100 Quadratmetern, bei Außenwänden/Fassaden von mindestens 50 Quadratmetern bodengebundener oder 10 Quadratmetern wandgebundener Fassadenbegrünung schaffen. - Die Vegetationstragschicht beträgt mindestens 8 Zentimeter. - Das Objekt liegt innerhalb des festgelegten Fördergebiets.
- Für den Förderweg „Green Roof LAB“ erfüllen Sie die Mindestkriterien der Regulären Förderung. Darüber hinaus ist Ihr Vorhaben besonders innovativ und experimentell oder partizipativ und gemeinwohl-orientiert. Sie können ein „Green Roof LAB“-Projekt außerhalb von Innenstadtlagen umsetzen.
Rechtsgrundlage
Förderrichtlinie der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 29. November 2022; Amtsblatt für Berlin Nr. 50 vom 9. Dezember 2022, S. 3475.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.