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Landaktuell gelistetDarlehen

Förderung im Rahmen des Investkredit Kommunal Bayern

Wenn Sie in die kommunale und soziale Infrastruktur investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo)
Ebene
Land
Fördergebiet
Bayern
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung

Kurzzusammenfassung

Die Bayerische Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo) unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW die zinsgünstige langfristige Finanzierung von Investitionen in die kommunale und soziale Infrastruktur. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:

- allgemeine Verwaltung (zum Beispiel Rathäuser, Bau- und Betriebshöfe), - kommunale und soziale Infrastruktur (zum Beispiel Kindertagesstätten, Schulen, Krankenhäuser, Sporthallen), - öffentliche Sicherheit und Ordnung (zum Beispiel Feuerwehrhäuser, Brandschutz, präventiver Katastrophenschutz), - Stadt- und Dorfentwicklung, - Informationstechnologie, - Erschließung von Wohnbaugebieten (nur nicht umlagefähige Kosten). Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) bis zu 50 %, bei Kreditbeträgen unter 2 Millionen EUR (2.000.000 EUR) bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Ihr Darlehen muss mindestens 200.000 EUR betragen.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

- kommunale Gebietskörperschaften sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, - kommunale Zweckverbände sowie deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe und - Schulverbände

in Bayern.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

- Mitfinanziert werden Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/Vermögensplanes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres). - Grundstücke, die notwendiger Bestandteil eines aktuell anstehenden Investitionsvorhabens sind, können mitfinanziert werden. Dies gilt auch, wenn Sie ein Tauschgrundstück erwerben, sofern dieser Kauf eng mit einem konkret anstehenden Investitionsvorhaben verbunden ist. - Die Kredite werden vorhabensbezogen vergeben. - Sie müssen Ihr Vorhaben innerhalb Bayerns durchführen. - Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe und den Paris-kompatiblen Sektorleitlinien vereinbar sein sowie die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

- Kassenkredite sowie Umschuldungen bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben, - Investitionsvorhaben in Bereichen, in denen kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe oder Gemeindeverbände eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), Stand März 2023.

Fristen

Stellen Sie bitte Ihren Antrag für das laufende Haushaltsjahr unter Verwendung des Antragsformulars bis spätestens 30.11. des laufenden Kalenderjahres bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo).

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.