Förderung von Extended Realities (XR)-Projekten
Wenn Sie in Bayern ein innovatives, inhaltlich hochwertiges, kreatives Extended-Realities-Projekt entwickeln, produzieren und auf Veranstaltungen präsentieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen beziehungsweise einen Zuschuss bekommen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bayerisches Staatsministerium für Digitales
- Ebene
- Land
- Fördergebiet
- Bayern
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Realisierung von inhaltlich hochwertigen, kreativen und im Hinblick auf die User Experience innovativen Virtual-Reality-, Augmented-Reality- oder Mixed-Reality-Projekten sowie immersiven Soundprojekten (XR-Projekte). Dabei kann Ihr XR-Projekt auch interaktiv sein. Sie bekommen die Förderung für ein XR-Projekt in folgenden Projektphasen:
- Entwicklung vom Konzept bis zur Fertigstellung des 1. Prototypen, - Produktion, - Präsentation auf besonders geeigneten Veranstaltungen wie Festivals, Ausstellungen, Messen und Konferenzen. Sie bekommen die Förderung je nach Vorhaben als Zuschuss oder als Darlehen. Für die Entwicklung von Konzept und Prototyp beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Entwicklungskosten, höchstens jedoch EUR 30.000 je Vorhaben. Für die Produktion beträgt die Höhe des Darlehens bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 100.000 je Vorhaben. Für die Verbreitung von XR-Projekten beträgt die Höhe des Zuschusses bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch EUR 5.000 je Vorhaben. Reichen Sie Ihren Antrag bitte zu den veröffentlichten Abgabefristen beim FilmFernsehFonds Bayern ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen oder juristische Personen des Privatrechts sowie Personengesellschaften aus der Kultur- und Kreativwirtschaft mit Sitz oder mit einer Niederlassung oder mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr XR-Projekt muss vor allem folgenden Zwecken dienen: - Unterhaltung, Kunst und Kultur; - Sensibilisierung zur ökologischen Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz; - soziale Zwecke zur Förderung von Teilhabe oder gesundheitliche Zwecken; - Bildung im Sinne des Erwerbs theoretischen Wissens in Institutionen; - Training im Sinne der Entwicklung spezifischer Fähig- oder Fertigkeiten durch eine neue innovative User Experience.
- Sie müssen den Förderbetrag für Entwicklung und Produktion mindestens zu 100 Prozent in Bayern verwenden. - Sie bekommen die Förderung für die Verbreitung Ihres XR-Projekts, wenn es im Freistaat Bayern realisiert oder bereits vom FFF Bayern gefördert worden ist. - Darüber hinaus sind je nach Vorhaben weitere bestimmte Anforderungen zu erfüllen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Projekte, die gegen die Verfassung oder die Gesetze verstoßen oder das sittliche oder religiöse Gefühl verletzen, sowie - juristische Personen, die überwiegend mit Mitteln der öffentlichen Hand finanziert werden.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales vom 24. Januar 2022, Bayerisches Ministerialblatt Nr. 91 vom 9. Februar 2022; Informationen des FilmFernsehFonds Bayern (FFF), Stand Dezember 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.