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Landaktuell gelistetZuschuss

Förderung einer zukunftsfähigen Regionalentwicklung durch Innovationssysteme und Nachhaltigkeit (EFRE – RegioInn2030)

Wenn Sie regionale Innovationssysteme weiterentwickeln oder festigen oder kommunale Innovationsinfrastrukturen ausbauen und modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Ministerium für Wirtschaft, Handwerk und Tourismus Baden-Württemberg
Ebene
Land
Fördergebiet
Baden-Württemberg
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Land Baden-Württemberg fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE 2021 – 2027) im Rahmen der Fachförderung neuartige regionale Innovationssysteme, die sich mit Forschung, technologischer Entwicklung und Innovationen in den Spezialisierungsfeldern des Landes für ein intelligenteres Europa und mit den Bestrebungen für ein grüneres, CO2-armes Europa beschäftigen. Darüber hinaus wird im Rahmen gesonderter Förderaufrufe der Ausbau und die Modernisierung kommunaler Innovationsinfrastrukturen unterstützt. Gefördert werden insbesondere Investitionen in die technische und räumliche Ausstattung sowie die Erweiterung und Modernisierung bestehender Innovations-, Gründer-, Technologie- und Transferzentren. Zu den Spezialisierungsfeldern gehören

- Digitalisierung, künstliche Intelligenz und Industrie 4.0, - nachhaltige Mobilität (mit alternativen Antrieben, neuen Fahrzeugkonzepten, vernetzt, digitalisiert, autonom und verkehrsträgerübergreifend), - Gesundheitswirtschaft, - Ressourceneffizienz und Energiewende sowie - nachhaltige Bioökonomie sowie damit verbundene Themenkomplexe wie IT-Sicherheit, Robotik, Bauwirtschaft, Kreislaufwirtschaft oder auch wissensintensive Dienstleistungsinnovationen. Adressiert werden zudem die Luft- und Raumfahrtwirtschaft, die Kreativ- und die Logistikwirtschaft, Energie- und Speichertechnologien (Batterie-, Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie) sowie Schlüsseltechnologien mit Relevanz für alle Wirtschaftssektoren, zum Beispiel Mikrosystemtechnik, Mikroelektronik, Nanotechnologie, Quantentechnologie, Umwelttechnologie, Leichtbau, Biotechnologie und Biomimikry sowie Photonik und weitere. Im Wege der Fachförderung wird die Entwicklung und Unterstützung von regionalen Innovationssystemen gefördert, die in eine regionale Strategie eingebettet sind. Sie bekommen die Förderung für

- neue Managementstrukturen zur Entwicklung und Umsetzung einer regionalen Innovationsstrategie sowie - Instrumente, Werkzeuge und Formate, um die regionsspezifischen Trends zu erkennen und maßgeschneiderte Lösungen zur Stärkung der Region und von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu entwickeln. Sie erhalten die Förderung im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses. Für Regionale Innovationssysteme beträgt der Fördersatz aus EFRE-Mitteln 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zusätzlich kann eine Förderung durch das Land Baden-Württemberg von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts und Personengesellschaften. Das sind zum Beispiel wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Technologietransfergesellschaften, Industrie- und Handels- und Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände, Gemeinden, Landkreise, Stadtkreise und deren Verbände, Kommunalunternehmen, Unternehmen.

Für den Förderaufruf 2025 waren ausschließlich Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse und bestimmte kommunal beherrschte Gesellschaften antragsberechtigt. Die Infrastrukturen mussten einen Beitrag zur regionalen Innovationsentwicklung leisten und interessierten Nutzern offen, transparent und diskriminierungsfrei zugänglich sein.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie müssen die Bestimmungen des EFRE Zuwendungsverfahrens – VEZ--Verwaltungsvorschrift EFRE Zuwendungsverfahren 2021 – 2027 berücksichtigen. - Sie führen das Projekt in Baden-Württemberg durch. - Die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts ist gesichert. - Je nach Vorhaben müssen Sie besondere Zweckbindungsfristen einhalten.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

- Großunternehmen, die erkennbar ihren Geschäftszweck verfolgen oder nicht einen Eigenbeitrag zur Erfüllung des Projektziels leisten, das auf innovative Entwicklungen in wirksamer Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) als Zielgruppe ausgerichtet ist, - natürliche Personen.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt im Rahmen gesonderter Förderaufrufe des zuständigen Ministeriums. Beachten Sie die dort festgelegten Antragsfristen und Förderbedingungen. Richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an die L-Bank.

Derzeit ist kein aktueller Förderaufruf veröffentlicht. Der Wettbewerb RegioWIN 2030 ist bereits abgeschlossen.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.