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Kreatives Europa – MEDIA (2021–2027)

Wenn Sie ein Projekt in der Film- oder Medienbranche planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Europäische Kommission
Ebene
EU
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Das Programm „Kreatives Europa“ unterstützt den kulturellen und audiovisuellen Sektor, indem es Fördermittel für kulturelle und kreative Organisationen, Kinos und Filme bereitstellt. „Kreatives Europa“ besteht aus den Unterprogrammen „Kultur“ und „MEDIA“ und einem sektorübergreifenden Aktionsbereich. Im Unterprogramm „MEDIA“ werden Fördermittel vergeben für:

- Talente und Kompetenzen, um Zusammenarbeit und Innovationen bei der Schaffung und Produktion europäischer audiovisueller Werke anzuregen, - Verbreitung und Vertrieb europäischer audiovisueller Werke auf verschiedenen Plattformen in der EU und weltweit, auch durch innovative Geschäftsmodelle, - Bekanntmachung europäischer audiovisueller Werke, einschließlich Werke im Bereich des kulturellen Erbes, - Maßnahmen zur Publikumsbeteiligung und -erweiterung in allen Altersgruppen. Im sektorübergreifenden Aktionsbereich werden folgende Maßnahmen unterstützt:

- sektor- und länderübergreifende politische Zusammenarbeit, unter anderem im Hinblick auf die Funktion der Kultur für die soziale Inklusion, - innovative Ansätze, um Inhalte zu schaffen, für den Vertrieb und die Bekanntmachung von Inhalten sowie den Zugang dazu, - sektorübergreifende Aktivitäten zur Anpassung an strukturelle und technologische Veränderungen im Medienbereich, - die Einrichtung und der Betrieb von Kontaktstellen für das Programm. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, Preisgelder oder Auftragsvergabe. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Das Programm wird auf der Grundlage jährlicher Arbeitsprogramme durchgeführt. Die Arbeitsprogramme enthalten eine Beschreibung der Maßnahmen, die finanziert werden sollen, Angaben zur Höhe der für jede Maßnahme vorgesehenen Mittel und einen vorläufigen Durchführungszeitplan. Anträge können Sie im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen stellen. Ausführliche Informationen und Antragsfristen finden Sie im Ausschreibungsportal der EU und beim Creative Europe Desk Deutschland.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt im Unterprogramm „MEDIA“ sind Unternehmen und Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor, insbesondere in der Film- und Medienbranche tätig sind.

Das Programm steht neben den Mitgliedstaaten der Europäischen Union auch

- den Beitritts- und Kandidatenländern, - den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraumes, - der Schweiz sowie - den Ländern der Europäischen Nachbarschaftspolitik

offen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/818 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 189 vom 28. Mai 2021, S. 34.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.