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Förderung im Rahmen von „Justiz (2021 – 2027)“

Das Justiz-Programm bildet die Grundlage für die Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen in der Europäischen Union in den Jahren 2021 bis 2027.

Eckdaten

Fördergeber
Europäische Kommission
Ebene
EU
Fördergebiet
bundesweit
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung
Förderberechtigte
Bildungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Programm leistet einen Beitrag zur Weiterentwicklung eines europäischen Rechtsraums, der auf Rechtsstaatlichkeit mit Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz, auf gegenseitiger Anerkennung, gegenseitigem Vertrauen und justizieller Zusammenarbeit beruht. Dadurch werden auch die Demokratie, die Rechtsstaatlichkeit und die Grundrechte gestärkt. Aus dem Programm werden Fördermittel zum Beispiel für Schulungen für Richter und andere Rechtspraktiker sowie für einen wirksamen Zugang zur Justiz für Bürger und Unternehmen bereitgestellt. Spezifische Ziele des Programms sind:

- Erleichterung und Unterstützung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Strafsachen - Förderung der Rechtsstaatlichkeit und der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz - Unterstützung und Förderung der justiziellen Aus- und Weiterbildung - Erleichterung eines wirksamen und diskriminierungsfreien Zugangs zur Justiz für alle - Förderung des Rechtsschutzes, auch auf elektronischem Wege (E-Justiz). Durch folgende Tätigkeiten sollen diese Ziele erreicht werden:

- Sensibilisierung, Verbreitung von Informationen zur Verbesserung der Kenntnisse über die Unionspolitik und das Unionsrecht, - gegenseitiges Lernen durch den Austausch bewährter Verfahren zwischen den Beteiligten, - Analyse- und Überwachungstätigkeiten, - Schulung relevanter Interessenträger zur Verbesserung ihres Wissens über die Unionspolitik und das Unionsrecht, - Entwicklung und Pflege von Informations- und Kommunikationstechnologie-Instrumenten, - Aufbau von Kapazitäten von wichtigen europäischen Netzen und europäischen justiziellen Netzen, - Verbesserung der Kenntnisse über das Programm und Verbreitung und Übertragbarkeit seiner Ergebnisse sowie Förderung seiner Außenwirkung. Gefördert werden Maßnahmen, die über einen europäischen Mehrwert verfügen. Die Förderung erfolgt in der Regel in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung wird in Arbeitsprogrammen festgelegt. Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist möglich. Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Jahresarbeitsprogrammen, in denen die durchzuführenden Maßnahmen, die Finanzmittel sowie die wesentlichen Fördervoraussetzungen und Auswahlkriterien festgelegt sind.

Rechtliche Voraussetzungen

Das Programm richtet sich insbesondere an Angehörige der Rechtsberufe, Einrichtungen der Rechtspflege sowie nationale, regionale und lokale Behörden.

Die Teilnahme am Programm steht neben den EU-Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen auch den Kandidaten- und Beitrittsländern, den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie internationalen Organisationen offen.

Rechtsgrundlage

Verordnung (EU) 2021/693 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. April 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 156 vom 5. Mai 2021, S. 21

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.