Europäischer Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) (2021–2027)
Wenn Sie innovative Projekte zur nachhaltigen Nutzung und Bewirtschaftung der maritimen Ressourcen durchführen, können Sie Zuschüsse aus dem Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Europäische Kommission
- Ebene
- EU
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der EMFAF bildet die Grundlage für die Finanzierung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) der Europäischen Union. Die Ziele des Fonds sind
- Förderung nachhaltiger Fischereien und der Wiederherstellung und Erhaltung aquatischer Bioressourcen, - Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen als Beitrag zur Ernährungssicherheit, - Ermöglichung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft in Küsten-, Insel- und Binnengebieten und Förderung der Entwicklung von Fischerei- und Aquakulturgemeinschaften, - Stärkung der internationalen Meerespolitik und Schaffung sicherer, geschützter, sauberer und nachhaltig bewirtschafteter Meere und Ozeane. Die Maßnahmen des Fonds werden überwiegend in Form von operationellen Programmen in den einzelnen Mitgliedstaaten durchgeführt. Die Förderung erfolgt meistens in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung in Deutschland wird in den Programmen auf Bundes- und Landesebene festgelegt. In Deutschland beteiligen sich 10 Bundesländer am EMFAF: Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Länder setzen den Großteil der Fördermaßnahmen um. Fördermittel aus dem EMFAF können im Rahmen von Landesprogrammen bei den jeweils zuständigen Behörden der teilnehmenden Länder beantragt werden. Auf Bundesebene werden aus den übrigen Mitteln übergreifende Maßnahmen in den Bereichen Fischereikontrolle, Datensammlung und Naturschutz unterstützt. Diese Mittel werden von der Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft (BLE) sowie vom Thünen-Institut verwaltet. Die Koordinierungsstelle auf nationaler Ebene ist beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) angesiedelt. Teile des Fonds werden direkt durch die Europäische Kommission vergeben. Hierzu veröffentlicht die Kommission Arbeitsprogramme sowie Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen im Funding & Tender-Portal.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind – je nach Vorhaben – Unternehmen, Verbände, Behörden und sonstige Organisationen, die im Bereich der Fischerei und Aquakultur tätig sind.
Die Voraussetzungen werden in Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt.
Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2021/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021, Amtsblatt der Europäischen Union Nr. L 247 vom 13. Juli 2021, S. 1.
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Maßnahmen zur Sondierung und Etablierung internationaler nachhaltiger Nachwuchsforschungsstrukturen zur Agrarforschung in Zentralasien (AGRI-CA)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung BioValid zur Testung und Validierung innovativer biotechnologischer Prozesse (Modul 1)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung von Projekten zum Thema „PhytoProtect – Neue Methoden zum nachhaltigen Schutz von Kulturpflanzen vor Schadinsekten“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Stärkung des Außenhandels zur Begleitung der Neuaufstellung des AgrarexportförderprogrammsBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Förderung von Maßnahmen zur Anpassung der Fischereitätigkeit und der Entwicklung der FischereiflotteBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Förderung von Bio-Wertschöpfungsketten im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer LandbauBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.