Landwirtschaft – Wachstum
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb Ihre Produktionskosten senken und Ihre Produktion verbessern oder umstellen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung von Investitionen, mit denen Sie Ihre betriebliche Gesamtleistung verbessern. Mit diesen Investitionen beabsichtigen Sie, Ihre Produktionskosten zu senken sowie Ihre Produktion umzustellen und zu verbessern. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben:
- Bau, Erwerb und Modernisierung von Wirtschaftsgebäuden sowie baulichen Anlagen, - Errichtung, Erwerb und Modernisierung von technischen Anlagen, - Kauf von Maschinen, - Anlage von Dauerkulturen sowie - allgemeine Aufwendungen im Zusammenhang mit den genannten Investitionen. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen. Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen Zinsbonus. Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU. Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint.
Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um
- Investitionen in die Primärproduktion landwirtschaftlicher Produkte oder - Investitionen in die Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- der Erwerb von Flächen, - der Erwerb von Anteilen an Unternehmen, - Unternehmenskäufe und Unternehmensübernahmen, - Investitionen in die Erzeugung von Biokraftstoffen sowie von Energie aus erneuerbaren Energieträgern, - der Erwerb von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen, Tieren und Betriebskapital, - der Erwerb und die Anpflanzung einjähriger Kulturen, - Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur sowie - Investitionen zur Erfüllung von bereits geltenden Normen der EU sowie nationaler Normen.
Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.
Rechtsgrundlage
Merkblatt Landwirtschaft – Wachstum der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 2.1.2023 und Merkblatt Landwirtschaft – Wachstum – Leasing der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 2.1.2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.