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Landwirtschaft – Produktionssicherung

Wenn Sie als landwirtschaftliches Unternehmen Unterstützung bei der Finanzierung von Betriebsmitteln benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu EUR 10 Millionen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als landwirtschaftliches Unternehmen bei der Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs sowie bei sonstigen Folgeinvestitionen. Sie erhalten das Darlehen für folgende Vorhaben:

- Erwerb von Flächen, Unternehmenskäufe und -übernahmen, - Erwerb von Betriebsmitteln, - Erwerb von Lieferrechten und Zahlungsansprüchen, - Erwerb von Tieren, - Anlagen für die Entwässerung oder Bewässerung, - Umschuldungen im Rahmen von Hofübergabeverträgen sowie - Abfindung weichender Erben. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen. Junge Landwirtinnen und Landwirte unter 41 Jahren erhalten einen zusätzlichen Zinsbonus. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion gemäß KMU-Definition der EU. Damit sind Unternehmen der Landwirtschaft, des Garten- und Weinbaus gemeint.

Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie können die Förderung nicht beantragen, wenn Ihr Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien ist. - Maßnahmen im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 2.1.2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.