Forstwirtschaft
Wenn Sie Investitionen in die Forstwirtschaft planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite bereit, um forstwirtschaftliche Vorhaben zu unterstützen. Besonders gefördert werden Investitionen in den klima- und standortangepassten Waldumbau, die Erstaufforstung sowie die Beseitigung von Schäden und Wiederaufforstung bei extremen Wetterereignissen. Sie erhalten die Förderung für folgende Projekte:
- Erstaufforstung bisher nicht forstwirtschaftlich genutzter Fläche, - klima- und standortangepasster Waldumbau, - Waldschutzmaßnahmen, einschließlich Wildschutz und Vorbeugung von Waldbränden, - Räumung, Lagerung und Wiederaufforstung bei Extremwetter- oder sonstigen Schadereignissen, - gemeinschaftlicher Maschinenkauf von Forstbetrieben, - gemeinschaftlich genutzte forstwirtschaftliche Infrastruktur (zum Beispiel Holzlager beziehungsweise Holzkonservierungsanlagen, Wegeinstandsetzung, Wasserführung) - Erwerb von Waldflächen sowie - sonstige Investitionen und betriebliche Ausgaben. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmerin und Kreditnehmer und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen. Für Leasing-Finanzierungen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Ihren Antrag richten Sie über Ihre Hausbank an die Landwirtschaftliche Rentenbank (LR).
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung der Forstwirtschaft ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Waldgenossenschaften sowie Pächterinnen und Pächter von Waldflächen unabhängig von der gewählten Rechtsform.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- Umschuldungen, - Kapitaldienst bestehender Darlehen, - unbare Eigenleistungen sowie - Investitionen in Baumschulen und Weihnachtsbaumkulturen.
Rechtsgrundlage
Merkblatt Forstwirtschaft der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 7.2.2024; Merkblatt Forstwirtschaft – Leasing der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 7.2.2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.