Energie vom Land
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein zinsgünstiges Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Landwirtschaftliche Rentenbank stellt zinsgünstige Kredite für Investitionen in die Erzeugung, Speicherung und Verteilung erneuerbarer Energien bereit. Für diese Vorhaben können Sie ein Darlehen beantragen:
- Investitionen zur Erzeugung, Speicherung und Verteilung von Bioenergie, - Fotovoltaik- und Wasserkraftanlagen, - Windenergieanlagen, - Bürgerwindparks - Investitionen in tätige Beteiligungen an Unternehmen der Bioenergieproduktion, der landwirtschaftlichen Primärproduktion, der Forstwirtschaft und der Fischwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft an Unternehmen der Energieproduktion aus Fotovoltaik-Anlagen und Windenergieproduktion sowie - Investitionen in die Speicherung und Verteilung von erneuerbaren Energien, deren Erzeugung förderfähig ist, inklusive der Erzeugung von grünem Wasserstoff. Sie erhalten die Förderung als zinsgünstiges Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und soll je Unternehmen und Jahr EUR 10 Millionen nicht übersteigen. Für Leasing-Finanzierungen von Maschinen und technischen Anlagen stellt die Rentenbank zinsgünstige Refinanzierungen zur Verfügung. Diese sind ausschließlich über Darlehen an Kreditinstitute möglich. Das Darlehen beantragen Sie bei Ihrer Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut Ihrer Wahl. Der Antrag wird von dort an die Landwirtschaftliche Rentenbank weitergeleitet.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung erneuerbarer Energien gemäß KMU-Definition der EU unabhängig von der gewählten Rechtsform. Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Das Vorhaben muss der Erzeugung, Speicherung oder Verteilung von erneuerbaren Energien dienen. - Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten, die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne einer Finanzinvestition, der Erwerb von Betriebsmitteln sowie Umschuldungen.
Rechtsgrundlage
Merkblatt Energie vom Land der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 7.2.2024 und Merkblatt Energie vom Land – Leasing der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 7.2.2024.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.