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Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum

Wenn Sie ein Investitionsvorhaben in der Aquakultur und Fischwirtschaft zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als Unternehmen mit dem Kredit „Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum“ bei der Finanzierung von Investitionen, die der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Sektors dienen. Sie erhalten den Kredit für

- Grundstücke, - Gebäude, - bauliche und technische Anlagen, - Maschinen für die Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Als junge Unternehmerin/junger Unternehmer der Aquakultur und Fischerei unter 41 Jahren erhalten Sie einen zusätzlichen Zinsbonus, wenn Sie als Einzelunternehmerin/Einzelunternehmer oder in einer Personengesellschaft tätig sind. Sie können die Fördermaßnahme mit anderen Fördermitteln kombinieren, allerdings nicht mit Förderungen für Leasing-Verträge. Ihren Antrag stellen Sie über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Aquakultur und Fischerei, - KMU der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen.

Unternehmen, die die KMU-Kriterien nicht erfüllen, sind zu beihilfefreien Konditionen antragsberechtigt.

Nicht gefördert werden

- Unternehmen in Schwierigkeiten, - Investitionen zur Erhöhung der Fangkapazitäten, - Aufwendungen für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Fischereifahrzeugen, - Investitionen in die Versuchsfischerei, - Kosten der Übertragung von Eigentum an einem Unternehmen, - Kosten für direkte Besatzmaßnahmen, - Umschuldungen - destruktive Fangmethoden oder Einsatz von Treibnetzen in der Hochseefischerei bei Verwendung von Netzen mit mehr als 2,5 km Länge.

Rechtsgrundlage

Merkblatt Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 1.7.2023; Merkblatt Aquakultur und Fischwirtschaft – Wachstum – Leasing der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 1.7.2023.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.