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Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel

Wenn Sie in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tätig sind, können Sie ein Darlehen in Höhe von bis zu EUR 10 Millionen für den Finanzierung Ihres Betriebsmittelbedarfs bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Landwirtschaftliche Rentenbank unterstützt Sie als agrar- und ernährungswirtschaftliches Unternehmen mit einem zinsgünstigen Kredit. Die Landwirtschaftliche Rentenbank gewährt Ihnen einen Kredit für folgende Vorhaben:

- Erwerb von Betriebsmitteln, - Unternehmenskauf sowie - Unternehmensübernahme. Die Förderung besteht in einem zinsgünstigen Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt pro Unternehmen und Jahr bis zu EUR 10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanzieren. Sie beantragen die Förderung über Ihre Hausbank bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank. Sie können das Darlehen mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Rechtliche Voraussetzungen

Das Darlehensprogramm „Agrar- und Ernährungswirtschaft – Betriebsmittel“ ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Antragsberechtigt sind

- kleine und mittlere agrargewerbliche Handels- und Dienstleistungsunternehmen, - Unternehmen der Ernährungswirtschaft, - Unternehmen des Ernährungshandwerks, - forstwirtschaftliche Unternehmen.

Ausgeschlossen von der Förderung sind

- Unternehmen in Schwierigkeiten, - der Kauf von Unternehmensanteilen als Finanzinvestition, - Kosten im Zusammenhang mit Erzeugnissen der Fischerei und Aquakultur, - Kosten für die Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, - Umschuldungen.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der Landwirtschaftlichen Rentenbank vom 7.2.2024.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.