Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes
Wenn Sie als Institution ein künstlerisches Vorhaben im nicht kommerziellen Bereich des Kulturschaffens durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Kulturstiftung des Bundes (KSB)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt künstlerische Produktionen mit dem Schwerpunkt auf innovativen Programmen und internationalen Projekten. Gefördert werden künstlerische Produktionen für alle nicht kommerziellen Bereiche des Kulturschaffens:
- bildende Kunst, - darstellende Kunst, - Literatur, - Musik, - Film, - Fotografie, - Architektur, - kunst- und kulturhistorische Ausstellungen mit zeitgenössischem Bezug, - Neue Medien, - verwandte Formen, - spartenübergreifende Vorhaben. Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von mindestens 50.000 EUR.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Allgemeine Projektförderung der Kulturstiftung des Bundes ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind deutsche und ausländische Institutionen unabhängig von ihrer Rechtsform. - Das Projekt ist in Deutschland sichtbar. - Erstellte Medien sind auch in deutscher Sprache verfasst. - Ihr Projekt ist eine Produktion, Planung oder Durchführung einer einzelnen Veranstaltung oder eines Veranstaltungskomplexes (etwa eine Ausstellung, eine Aufführung oder ein Symposium). - Sie müssen einen Anteil an Eigen- und/oder Drittmitteln in Höhe von mindestens 20 % der Gesamtkosten des Projekts zusichern.
Verfahrensablauf
Sie stellen Ihren Antrag jederzeit unter Verwendung des elektronischen Antragsformulars an die Kulturstiftung des Bundes. Über die eingehenden Anträge entscheidet zweimal jährlich eine unabhängige Fachjury.
Fristen
Förderanträge für die Allgemeine Projektförderung können jederzeit eingereicht werden. Die Stiftung trifft ihre Förderentscheidungen aufgrund der Empfehlungen der Jury. Die Jury tritt regelmäßig zweimal im Jahr zusammen.
Förderanträge, die später als bis zum 31.01. oder 31.07. (Eingang des Online-Formulars) eingehen, können in der nächstfolgenden Sitzung der Jury nicht mehr berücksichtigt werden. Sie können jedoch erneut zum nächsten Antragsschluss eingereicht werden.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.