KfW-Studienkredit
Wenn Sie während Ihres Studiums oder Ihrer Promotion für Ihren Lebensunterhalt aufkommen müssen, können Sie von der KfW einen Kredit von bis zu EUR 650,00 monatlich erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- –
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Die KfW unterstützt Sie mit einem Studienkredit, damit Sie Ihre Lebenshaltungskosten während des Studiums oder der Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland finanzieren können. Sie erhalten den Förderkredit für
- grundständige Studiengänge (Bachelor, Diplom, Magister, Staatsexamen) in Form eines Erst- und Zweitstudiums und - postgraduale Studiengänge (Zusatz-, Ergänzungs-, Aufbau- oder Masterstudium) und Promotion. Sie erhalten zwischen EUR 100,00 und EUR 650,00 monatlich. Das Darlehen wird Ihnen abhängig von Ihrem Alter und der Art Ihres Studiums für 6 bis 14 Semester gewährt. Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Ab Beginn der Tilgungsphase können Sie jeweils zu den Roll-over-Terminen einen Festzins für die Restlaufzeit des Darlehens, maximal für 10 Jahre, vereinbaren. Den Antrag für den KfW-Studienkredit stellen Sie online bei einem Vertriebspartner der KfW. Sie können den KfW-Studienkredit mit anderen Fördermaßnahmen kombinieren, zum Beispiel mit dem Bildungskredit oder dem BAföG-Bankdarlehen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind volljährige Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland immatrikuliert sind.
Der KfW-Studienkredit ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen. - Sie dürfen zum Zeitpunkt des vor dem Finanzierungsbeginn liegenden Roll-over-Termins (1.4. oder 1.10.) maximal 44 Jahre alt sein. - Studiengänge an Berufsakademien und vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge sind von der Förderung ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 11/2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.