Finanzierung von Offshore-Windenergie
Wenn Sie einen Windpark in der Nord- oder Ostsee planen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die KfW Bankengruppe unterstützt Sie bei der Finanzierung von Projekten zum Ausbau der Offshore-Windenergie. Insgesamt werden bis zu 10 Offshore-Windparks in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee gefördert. Sie erhalten die Förderung als
- Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien, - Finanzierungspaket aus einem bankdurchgeleiteten Kredit und einem maximal gleich hohen Direktkredit der KfW sowie als - Direktkredit zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten. Der Finanzierungsanteil umfasst:
- Direktkredite im Rahmen von Bankenkonsortien: maximal 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs, - Finanzierungspaket: maximal 70 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs, - Direktkredite zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten: maximal 50 % des Fremdkapitalbedarfs für unvorhergesehene Mehrkosten. Der Höchstbetrag für ein Darlehen beträgt
- bei Direktkrediten im Rahmen von Bankenkonsortien maximal 400 Millionen EUR (400.000.000 EUR) pro Projekt, - im Finanzierungspaket maximal 700 Millionen EUR (700.000.000 EUR) pro Projekt, - bei Direktkrediten zur Finanzierung unvorhergesehener Mehrkosten maximal 100 Millionen EUR (100.000.000 EUR) pro Projekt. In der Regel müssen Sie als Investor einen Eigenkapitalanteil von mindestens 30 % des Gesamtfinanzierungsbedarfs aufbringen. Von diesem Betrag sind mindestens 20 % des gesamten Finanzierungsbedarfs vor der ersten Kapitalziehung einzubringen. Die restlichen 10 % können Sie auch später zur Verfügung stellen, sofern diese abgesichert werden. Die Laufzeit Ihres Darlehens beträgt höchstens 20 Jahre. Davon sind 3 Jahre tilgungsfrei. Sie dürfen zusätzlich Ihr Darlehen mit Mitteln der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie mit Mitteln anderer Banken, die von ausländischen staatlichen Exportversicherungen abgesichert werden, kombinieren.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind Projektgesellschaften. - Ihr Projekt muss eine Investition in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) oder der 12-Seemeilen-Zone der Nord- und Ostsee darstellen. Außerdem muss es eine Projektfinanzierung benötigen. - Ihre Anlagen müssen die Anforderungen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) erfüllen. - Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.
Umschuldungen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Sie dürfen die Förderung nicht mit Mitteln aus anderen KfW- oder ERP-Programmen beziehungsweise aus anderen Förderprogrammen des Bundes zur Finanzierung oder Absicherung von Investitionen kombinieren. Hingegen ist es Ihnen möglich, Ihr Darlehen mit anderen öffentlichen Förderprogrammen oder Mitteln der Länder zur Finanzierung und Absicherung der Investition bis zu 50 % der gesamten Fremdfinanzierung zu kombinieren.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Juli 2023.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Direktkredit im Rahmen von Bankenkonsortien stellt die konsortialführende Bank direkt und formlos bei der KfW.
Ihren Antrag auf ein Finanzierungspaket für den bankdurchgeleiteten Kredit stellen Sie bei Ihrer Hausbank oder -sparkasse. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.