Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen
Kurzzusammenfassung
Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden:
- Querschnittstechnologien (Modul 1) - Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2) - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3) - Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4) - Transformationsplan (Modul 5) - Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) Modul 6 fördert Investitionen für den Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, damit diese mit elektrischer Energie betrieben werden können.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die
- private Unternehmen, - kommunale Unternehmen, - Landesunternehmen, - freiberuflich Tätige oder - Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben. - Sie müssen kreditwürdig sein. - Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden. - Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen. - Ihre Maßnahme muss inklusive Nebenkosten netto mindestens 2.000 EUR kosten. - Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. - Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.2.2024, B2; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2024.
Fristen
Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.
Ähnliche Förderprogramme
- INVEST – Zuschuss für WagniskapitalBundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Förderung von Projekten zum Thema „Arbeitshandeln für Kreativität, Innovation und resiliente Wertschöpfung (AKIRes)“ im Rahmen des ESF Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderaufruf zum Aufbau eines deutsch-brasilianischen Innovation-Hubs für klimaneutrale Energieerzeugung (4. Förderaufruf)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung für transnationale Batterieforschung im Rahmen von M-ERA.NETBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2026“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung von Projekten zum Thema „Faszination Fusionsforschung – Zukunftsenergie mit Outreach begreifbar machen“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.