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Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (Kredit) – Förderung der Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6)

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert Maßnahmen von Unternehmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen in Deutschland. Bei Investitionen können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen

Kurzzusammenfassung

Die Förderung erhalten Sie wahlweise als direkten Zuschuss (BAFA) oder als Tilgungszuschuss in Verbindung mit einem zinsverbilligten Kredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Gefördert werden:

- Querschnittstechnologien (Modul 1) - Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien (Modul 2) - Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware (Modul 3) - Maßnahmen zur Optimierung des Energie- und Ressourcenbedarfs von Anlagen und Prozessen (Modul 4) - Transformationsplan (Modul 5) - Elektrifizierung von kleinen Unternehmen (Modul 6) Modul 6 fördert Investitionen für den Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, damit diese mit elektrischer Energie betrieben werden können.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen, die

- private Unternehmen, - kommunale Unternehmen, - Landesunternehmen, - freiberuflich Tätige oder - Contractoren, die Maßnahmen zur Energieeffizienz für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen, sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Ihr Unternehmen muss seinen Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben. - Sie müssen kreditwürdig sein. - Die geförderte Maßnahme muss in Deutschland durchgeführt und mindestens 3 Jahre betrieben werden. - Ihre Maßnahme muss die technischen Mindestanforderungen erfüllen. - Ihre Maßnahme muss inklusive Nebenkosten netto mindestens 2.000 EUR kosten. - Ihr Vorhaben muss mit der Ausschlussliste der KfW Bankengruppe vereinbar sein und die in Deutschland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen. - Für Contractoren gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 25.1.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 14.2.2024, B2; Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand 12/2024.

Fristen

Eine Antragstellung ist vor Beginn der Maßnahme notwendig und bis zum 31.12.2028 möglich.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.