Künstler:innenförderung der Initiative Musik
Wenn Sie als Solokünstlerin oder Solokünstler, Band oder Musikunternehmen Musikprojekte oder Tourneen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss von bis zu 30.000 EUR erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Privatperson, Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Mit der Künstler:innenförderung unterstützt die Initiative Musik Solokünstlerinnen, Solokünstler, Bands und Künstler- und Künstlerinnenensembles aus Deutschland bei der professionellen Umsetzung ihrer Musikprojekte. Im Mittelpunkt steht die Förderung von Nachwuchskünstlerinnen und Nachwuchskünstlern im Bereich der populären Musik – insbesondere Rock, Pop, Jazz, Hip-Hop und elektronische Musik. Diese Förderung unterstützt Sie bei der künstlerischen Weiterentwicklung und stärkt Ihre Sichtbarkeit auf dem Musikmarkt – mit dem Ziel, Ihre Professionalisierung langfristig zu fördern. Sie können einen Zuschuss beantragen, wenn Sie ein professionelles künstlerisches Vorhaben realisieren möchten. Gefördert werden unter anderem:
- Werkkreation, Vorproduktion und Probenzeiten - Audio- und audiovisuelle Produktionen - Herstellung von Ton- und Bildtonträgern - Maßnahmen zur digitalen Veröffentlichung und Digitalisierung - Promotion- und Marketingmaßnahmen - Konzertauftritte im Rahmen von Tourneen, bei denen mindestens 60 % der Auftritte in Deutschland stattfinden Die Förderung erfolgt als Zuschuss im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung. Der Förderanteil ist degressiv gestaffelt. Sie können den Antrag entweder allein als freischaffende Musikerin / freischaffender Musiker oder gemeinsam mit einem Unternehmen der Musikwirtschaft stellen – zum Beispiel mit einem Label, einem Management oder einer Bookingagentur. In beiden Fällen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie zum Beispiel ein Wohnsitz in Deutschland und der Nachweis einer professionellen Tätigkeit oder Zusammenarbeit. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online. Die Entscheidung über die Fördervergabe trifft ein unabhängiges Auswahlgremium der Initiative Musik auf Grundlage der eingereichten Unterlagen. Nach Abschluss des Projekts erfolgt eine Verwendungsprüfung.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
- Musikerinnen und Musiker - Interpretinnen und Interpreten - Künstlerinnenensembles und Künstlerensembles
Diese können allein oder zusammen mit einem der nachfolgenden Unternehmen der Musikwirtschaft, mit dem jeweils zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger nachstehend genannter Vertrag besteht:
- Tonträgerunternehmen (Bandübernahme- oder Künstlerexklusivvertrag) - Künstlerinnenmanagements und Künstlermanagements (Managementvertrag) - Künstlerinnenagenturen und Künstleragenturen (Booking-/Agenturvertrag) - Musikverlage (Verlagsvertrag)
Die Förderung ist unter anderem an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Künstlerinnen und Künstler bzw. im Falle von Bands und Ensembles zumindest die Hälfte derer Mitglieder müssen nachweislich über einen Hauptwohnsitz in Deutschland verfügen. - Das mitantragstellende Unternehmen muss einen nachweislich registrierten Firmensitz im europäischen Wirtschaftsraum haben.
Als Unternehmen sollten Sie möglichst mindestens 3 Jahre Berufserfahrung haben; wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kaufmännisches handelt, sollten Sie amtlich registriert sein (Gewerbe-/ Handelsregisteranmeldung).
Rechtsgrundlage
Programmbeschreibung der Initiative Musik gGmbH, Informationen der Initiative Musik gGmbH, Stand 28. Februar 2024.
Verfahrensablauf
Der Förderantrag ist online über das entsprechende Förderportal der Initiative Musik einzureichen (siehe weiterführende Links). Antragsfristen werden über die Kommunikationskanäle der Initiative Musik rechtzeitig bekanntgegeben. Anschließend werden alle eingegangenen Anträge auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit geprüft. Alle formal richtigen sowie vollständigen Anträge werden anschließend von einer Fachjury bewertet. Die Förderentscheidungen werden per E-Mail mitgeteilt. Bei einer Zusage kann mit der Projektumsetzung begonnen werden.
Fristen
Fristen werden auf der Website bekanntgegeben (siehe weiterführende Links). Pro Jahr gibt es 4 Förderrunden.
Anträge für die 75. Förderrunde konnten vom 11.09.2026 bis zum 05.10.2026 gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Circa 8 bis 10 Wochen nach Fristende
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag - Beschreibung des Förderprojekts im Rahmen eines schlüssigen Gesamtkonzepts zur professionellen Entwicklung der Künstler:innen - Kurzporträt + Vita der Künstler:innen - Musikbeispiele, Pressefotos - Nachweise bei Soloanträgen (KSK--Künstlersozialkasse, GEMA--Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, Verträge etc.) - Verträge und Nachweise bei Mitantragstellung durch Unternehmen - ggf. Tourplan und Marketingplan
Sprachen
Die Antragstellung und der weitere Verfahrensablauf sind ausschließlich in deutscher Sprache möglich.
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- Förderung zur Erfüllung der Aufgaben der Filmförderungsanstalt nach §§ 2, 3 FFG--FilmförderungsgesetzFFA Filmförderungsanstalt
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.