Politische Erwachsenenbildung durch die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
Wenn Sie in der politischen Erwachsenenbildung tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen für Ihre Veranstaltungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundeszentrale für politische Bildung (bpb)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Privatperson
Kurzzusammenfassung
Die Bundesregierung unterstützt Sie bei Maßnahmen der politischen Erwachsenenbildung. Sie erhalten die Förderung für Veranstaltungen, die Kenntnisse in und Verständnis für geschichtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge in folgenden Bereichen vermitteln:
- Politik, - Soziales, - Kultur, - Ökonomie, - Ökologie, - andere für das Gemeinwesen relevante Prozesse. Die Veranstaltungen sollen die Teilnehmenden dazu motivieren und befähigen,
- sich kritisch mit politischen und gesellschaftlichen Fragen auseinanderzusetzen, - aktiv am politischen Leben teilzunehmen, - ihre Rechte wahrzunehmen, - ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihrer Umwelt zu beachten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 85 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Richten Sie Ihren Jahresantrag bitte spätestens zum 15. November des laufenden Jahres an die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Träger der politischen Bildung.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie als Träger sind von der Bundeszentrale für politische Bildung anerkannt. - Die Teilnehmenden der Veranstaltungen sind mindestens 14 Jahre alt. - Ihre Veranstaltung umfasst mindestens 10 Teilnehmende. - Ihre Veranstaltungen sind öffentlich zugänglich und Sie führen diese grundsätzlich im Inland durch. - Die Thematik der Veranstaltung liegt im erheblichen Bundesinteresse und ist von überregionaler Bedeutung. - Die Veranstaltung entspricht den didaktischen Prinzipien der politischen Bildung.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) vom 21.8.2023, Gemeinsames Ministerialblatt vom 19.9.2023, S. 962.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.