Förderprogramm Entwicklungspolitische Bildung (FEB)
Wenn Sie ein Vorhaben durchführen möchten, das lebensnah und anschaulich über entwicklungspolitische Themen aufklärt und nachhaltige Entwicklungsziele verfolgt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales,Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden Gruppen und Netzwerke bei der entwicklungspolitischen Informations- und Bildungsarbeit. Sie erhalten die Förderung für Projekte im Inland, darunter
- Seminare, - Tagungen, - Unterrichtseinheiten, - Projekttage, - Kampagnen, - Ausstellungen, - entwicklungspolitisches Theater, - andere Formen innovativer Bildungsarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Erstanträgen maximal 20.000 EUR für ein Kalenderjahr. Sie können den Zuschuss mit anderen öffentlichen Fördermitteln kombinieren. Die Gesamtsumme der Fördermittel darf dabei aber nicht mehr als 75 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit entwicklungspolitischer Zielsetzung und Sitz in Deutschland, unter anderem
- eingetragene gemeinnützige Vereine (Nichtregierungsorganisationen), - Netzwerke von Organisationen oder gemeinnützige Organisationen, - rechtsfähige Stiftungen, - Körperschaften des öffentlichen Rechts wie zum Beispiel Kirchen, Museen, Bibliotheken und Universitäten, - gemeinnützige GmbH, wenn sie nicht als Ein-Personen-Gesellschaft aufgestellt sind und gemeinnützige eingetragene Genossenschaften (eG) sowie - gemeinnützige Unternehmergesellschaften, wenn sie nicht als Ein-Personen-Unternehmen aufgestellt sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Die Gemeinnützigkeit Ihrer Organisation ist steuerlich anerkannt. - Ihr Projekt stellt die Situation in den Entwicklungs- und Transformationsländern sowie die Verflechtungen zwischen diesen Ländern und den OECD-Staaten thematisch dar. - Ihr Projekt macht die Zusammenhänge und Ursachen von politischen, ökonomischen, ökologischen, sozialen und kulturellen Entwicklungen in den Industrie-, Entwicklungs- und Transformationsländern sichtbar. - Ihr Projekt zeigt Bürgerinnen und Bürgern, wie sie sich entwicklungspolitisch relevant engagieren können. - Ihr Projekt richtet sich insbesondere an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Lehrkräfte, Dozentinnen und Dozenten und andere Bildungsakteure der schulischen und außerschulischen Bildung sowie an Multiplikatorinnen und Multiplikatoren, die Breitenwirkung für Entwicklungspolitik erzielen. - Sie erbringen mindestens einen Eigenanteil von 25 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag können Sie zu 2 Zeitpunkten unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der ENGAGEMENT GLOBAL gGmbH stellen.
- Bis spätestens 30.06. können Sie Projektanträge für Maßnahmen mit Projektbeginn ab 01.01. des Folgejahres stellen. - Bis spätestens 30.11. können Sie Projektanträge für Maßnahmen mit Projektbeginn ab 01.05. des Folgejahres stellen.
Fristen
Anträge können immer zum 30.06. und 30.11. eines Jahres gestellt werden.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.