Förderung im Rahmen des Programms „Engagiert die Welt gestalten (Engagiert)“
Aufgrund von Mittelknappheit können aktuell keine Projekte über Engagiert gefördert werden. Aktuelle Informationen zum Förderprogramm finden Sie unter den weiterführenden Links. Dort erfahren Sie auch, ob und wann wieder Fördermittel zur Verfügung stehen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Gesundheit & Soziales,Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Hochschule, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Gefördert werden Projekte in Deutschland, die entwicklungspolitische Zusammenhänge aufgreifen und vermitteln. Ziel sollte es sein, dass Menschen globale Themen erleben und so besser verstehen. Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine (e.V.), Schulen (und deren Fördervereine), Kindergärten und ?tagesstätten (und deren Fördervereine), Berufskollegs, Hochschulen und Hochschulgruppen, Stiftungen und Einrichtungen des öffentlichen Rechts (zum Beispiel Museen). Sie müssen ihren Sitz in Deutschland haben und eine Steuerbegünstigung (gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich) nachweisen können oder als öffentliche Einrichtung (juristische Person des öffentlichen Rechts) handeln. Die maximale Förderhöhe beträgt 8.000 EUR (bzw. 4.000 EUR für Erstempfänger). Durch Engagiert werden Ausgaben für Unterkunft und Verpflegung, Fahrtkosten, Honorare, Ehrenamtspauschalen sowie projektbezogene Sachmittel und Verwaltungskosten anerkannt.
Fristen
Projektanträge müssen spätestens 6 Wochen vor Beginn des geplanten Projektes über die Förderprojektsoftware eingereicht werden (siehe weiterführende Links).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.