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Förderung im Rahmen des Bundesprogrammes „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS)

Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) unterstützt Kommunen bei der umfassenden Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätten.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune

Kurzzusammenfassung

Sie vertreten eine Kommune und möchten eine sanierungsbedürftige Sportstätte modernisieren? Der Bund unterstützt Städte, Gemeinden und Landkreise dabei, den Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten abzubauen und die soziale Infrastruktur nachhaltig zu stärken. Gefördert werden die umfassende bauliche Sanierung und Modernisierung von Sportstätten, die überwiegend der Ausübung von Sport dienen. Dazu zählen insbesondere Sporthallen, Hallen- und Freibäder sowie Sportfreianlagen wie Fußball- und Tennisplätze. Die Förderung umfasst auch typische bauliche Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Ersatzneubauten sind nur in begründeten Ausnahmefällen förderfähig. Im Mittelpunkt stehen die nachhaltige Modernisierung, die energetische Sanierung und die Verbesserung der Barrierefreiheit. Die Sportstätten sollen langfristig für den Breiten- und Vereinssport nutzbar bleiben und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt beitragen. Der Bund beteiligt sich grundsätzlich mit bis zu 45 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Bei Kommunen in Haushaltsnotlage kann die Förderquote auf bis zu 75 % steigen. Die Bundesförderung beträgt mindestens 250.000 EUR und höchstens 8 Millionen EUR (8.000.000 EUR) je Projekt. Für den Projektaufruf 2026/2027 stehen insgesamt 333 Millionen EUR (333.000.000 EUR) zur Verfügung. Interessierte Kommunen können ihre Projektskizzen im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens bis zum 01.02.2027 digital über die Förderzentrale (siehe weiterführende Links) einreichen. Über die Auswahl der zu fördernden Projekte entscheidet der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die ausgewählten Kommunen werden anschließend zur Stellung eines Zuwendungsantrags aufgefordert.

Verfahrensablauf

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Die ausgewählten Kommunen werden anschließend aufgefordert, einen Zuwendungsantrag zu stellen.

Einzelheiten zum Verfahren können dem Projektaufruf 2026/2027 entnommen werden.

Fristen

Kommunen können ihre Interessenbekundungen bis zum 01.02.2027 ausschließlich digital über die Förderzentrale Deutschland (siehe weiterführende Links) einreichen.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.