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KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite

Wenn Sie ein Vorhaben der deutschen Exportwirtschaft finanzieren möchten, kann die KfW Sie mit dem KfW-Programm Refinanzierung bundesgedeckter Exportkredite unterstützen. Die KfW refinanziert Exportkredite, die aufgrund von Liquiditätsengpässen von Banken zu scheitern drohen.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderbereich
Außenwirtschaft
Förderberechtigte
Unternehmen
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Die KfW Bankengruppe refinanziert im Rahmen des Programms Exportkredite, die Kreditinstitute den Bestellern deutscher Waren gewähren. Refinanziert werden Exportkredite, die zum Beispiel folgende Kriterien erfüllen:

- Der Darlehensvertrag zwischen Bank und Endkreditnehmer ist abgeschlossen. - Der Vertragsabschluss des zu refinanzierenden Darlehens darf nicht länger als 6 Monate vor Abschluss der Refinanzierungsvereinbarung liegen. - Die Restlaufzeit des Darlehens beträgt mindestens 3 Jahre. - Die Mindestzinsvorgaben der EU-Kommission sind erfüllt. - Der Darlehenszins unterschreitet nicht den nach dem OECD-Konsensus relevanten Mindestzinssatz. - Der Besteller ist nicht in der Europäischen Union ansässig. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit in Abhängigkeit von Auszahlungs- und Tilgungsprofil festgelegt. Die Bank kann zwischen variablem und festem Zinssatz entscheiden. Die Refinanzierung erfolgt grundsätzlich in der Währung des zugrunde liegenden Exportdarlehens. Anfragen können Sie an die KfW Bankengruppe richten.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind alle Kreditinstitute mit Zugang zu Finanzkreditdeckungen und Airbusgarantien des Bundes.

Für die Förderung gelten folgende Bedingungen:

- Dem Kredit muss ein Ausfuhrgeschäft deutscher Exporteure zugrunde liegen. - Der Bund hat das Exportgeschäft als förderungswürdig eingestuft. - Exportkredite müssen mit einer Finanzkreditdeckung oder Airbusgarantie des Bundes besichert sein. - Das Vorhaben muss die im Investitionsland geltenden umwelt- und sozialrechtlichen Anforderungen und Standards erfüllen.

Rechtsgrundlage

Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Oktober 2022.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.