Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen)
Wenn Sie Ihre Exportgeschäfte gegen wirtschaftliche und politisch bedingte Forderungsausfälle absichern möchten, können Sie vielleicht die Exportkreditgarantien des Bundes in Anspruch nehmen.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Außenwirtschaft
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Mit Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) sichert die Bundesrepublik Deutschland Ihre Exportgeschäfte gegen politische und wirtschaftliche Risiken im Ausland ab. Aufgrund der unterschiedlichen Exportgeschäfte besteht ein breites Spektrum verschiedener Deckungsmöglichkeiten. Ist der ausländische Kunde eine Privatperson oder eine nach zivil- oder handelsrechtlichen Vorschriften organisierte Gesellschaft, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrgarantie. Handelt es sich dagegen um den Staat oder um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts als Besteller oder haftet eine derartige Institution aufgrund eines Gesetzes oder durch Garantieübernahme für einen privaten Käufer, übernimmt die Bundesregierung die Deckung in Form einer Ausfuhrbürgschaft. Im Einzelnen:
- Sammeldeckungen - verschiedene Angebote stehen für die Absicherung von mehreren Exportgeschäften zur Verfügung. - Mit der Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) sichert ein deutscher Exporteur, der mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern wiederholt beliefert, Forderungen mit einer Kreditlaufzeit von maximal 12 Monaten ab. - Die Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung light (APG-light) sichert die kurzfristigen Forderungen mit Kreditlaufzeiten bis zu 4 Monaten vornehmlich kleiner mittelständischer Exporteure ab, die mehrere Besteller in unterschiedlichen Ländern wiederholt beliefern. - Die Revolvierende Lieferantenkreditdeckung sichert die kurzfristigen Forderungen deutscher Exporteure ab, die einen ausländischen Besteller in laufender Geschäftsbeziehung mehrmals beliefern. Die Laufzeit beträgt in der Regel 12 Monate und verlängert sich automatisch. - Die Revolvierende Finanzkreditdeckung sichert kurzfristige Darlehensforderungen ab, die aus der Finanzierung von regelmäßigen, kurzfristigen Exportgeschäften eines Exporteurs mit einem bestimmten ausländischen Abnehmer resultieren. - Die Rahmenkreditdeckung sichert einer Bank Forderungen aus Einzelkrediten, die unter einem Rahmenkredit herausgelegt werden und aus der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren. Die Laufzeit beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch.
- Einzeldeckungen - sichern einzelne Geschäfte gegen einen Auszahlungsausfall ab. - Die Bauleistungsdeckung schützt den Exporteur vor typischen Risiken aus Baugeschäften im Ausland. - Fabrikationsrisikodeckungen werden zur Deckung von Risiken während der Produktionsphase der Ware, also vom Beginn der Fertigung bis zum Versand, vergeben. Sie sind isoliert oder kombiniert mit einer Ausfuhrdeckung erhältlich und empfehlen sich besonders bei Spezialanfertigungen. - Die Finanzkreditdeckung sichert Darlehensforderungen einer Bank ab, die aus der Finanzierung deutscher Exportgeschäfte resultieren. - Die Finanzkreditdeckung-Express ermöglicht es Banken, Darlehensforderungen abzusichern, die aus der Finanzierung von deutschen Exportgeschäften mit Auftragswerten bis zu 5.000.000 EUR (Mittelstandsfinanzierung) resultieren. - Mit einer Leistungsdeckung sichert ein deutscher Exporteur/Auftragnehmer eine Forderung aus einem Exportgeschäft ab, das die Erbringung von Leistungen zum Gegenstand hat, die nicht im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Waren stehen. - Die Lieferantenkreditdeckung sichert eine Forderung aus einem einzelnen Ausfuhrgeschäft ab. - Sektorale Sonderbestimmungen gelten für Airbusgarantie, Eisenbahnfinanzierungen, Erneuerbare Energien, Projektfinanzierungen sowie Schiffsfinanzierungen.
Zudem gibt es ergänzende Deckungsformen - für besondere Exportgeschäfte mit besonderen Absicherungslösungen, wie zum Beispiel die Finanzkreditdeckung für Akkreditivbestätigungsrisiken oder die Avalgarantie. Sie können die Exportgarantien des Bundes bei der Euler Hermes Aktiengesellschaft beantragen. Diese leitet den Antrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie weiter, das federführend mit anderen Ministerien über Ihren Antrag entscheidet.
Rechtliche Voraussetzungen
Für die Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) gelten folgende Bedingungen:
- Sie müssen ein deutscher Exporteur sein oder - ein Kreditinstitut, welches den deutschen Export finanziert. - Sie exportieren in Märkte mit besonderen Risiken, was nur mit Hilfe der staatlichen Exportkreditversicherung realisiert werden kann. - Das Risiko ist vertretbar und Ihr Vorhaben förderungswürdig.
Rechtsgrundlage
Richtlinien für die Übernahme von Exportkreditgarantien vom 4. Juni 2014; Bekanntmachung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 10. Juli 2014, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 23. Juli 2014, B2 (Stand 1. Juli 2017).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.