Schiffs-CIRR-Programm – Übernahme von Gewährleistungen zur Absicherung des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen (Zinsausgleichsgarantien)
Mit dem Schiffs-CIRR-Förderprogramm können Käufer von Schiffen über die finanzierende Bank einen Festsatzkredit auf Basis des CIRR-Zinssatzes erhalten (CIRR steht für ?Commercial Interest Reference Rate"), der für die gesamte Kreditlaufzeit gilt.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- Sonstige
- Förderbereich
- Außenwirtschaft
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Im Rahmen des Schiffs-CIRR-Programmes übernimmt die Bundesrepublik Deutschland gegenüber Kreditinstituten über eine Zinsausgleichsgarantie einen Teil des Zinsrisikos bei der Refinanzierung von CIRR-Krediten für den Bau von Schiffen. Auf dieser Grundlage können Banken an die Käufer von Schiffen Kredite auf Basis des CIRR vergeben. Der CIRR ist ein Mindestzinssatz, der von der OECD für staatlich geförderte Finanzierungen vorgegeben wird, um Wettbewerbsneutralität zu sichern. Voraussetzung ist, dass Käufer die Schiffe beziehungsweise Schiffskomponenten bei einer deutschen Werft bestellen. Welche Schiffstypen in das Förderprogramm einbezogen werden können, ist durch das Sector Understanding on Export Credits for Ships (SSU) der OECD vorgegeben. Gefördert werden können:
- Transportschiffe (100 gt--Gigatonne und mehr) - Güter-, zum Beispiel Container- und Schwergutschiffe - Personen-, zum Beispiel Fähren und Kreuzfahrtschiffe - Spezialschiffe (100 gt--Gigatonne und mehr), zum Beispiel Offshore Schiffe, Eisbrecher, Fischereifahrzeuge, Schwimmbagger - Schlepper (365 kW und mehr) - unfertige Schiffskörper, die freischwimmend und transportfähig sind Nicht erlaubt / umfasst sind:
- Schwimmdocks - mobile Offshore-Anlagen, zum Beispiel Plattformen - Privat-Yachten - Marineschiffe
Verfahrensablauf
Anträge können von Banken gestellt werden, die mit der Finanzierung eines Schiffbaugeschäftes beauftragt sind. Solange keine Bank für die Finanzierung mandatiert ist, kann die Antragstellung zunächst durch das Schiffbauunternehmen erfolgen. In diesem Fall sind die Angaben zur Finanzierung von der mit der Finanzierung beauftragten Bank nachzureichen. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden (siehe weiterführende Links). Diese werden auf Anfrage vom CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank zur Verfügung gestellt.
Fristen
Der Antrag muss grundsätzlich vor Unterzeichnung des jeweiligen Schiffbauvertrages beim CIRR-Desk der KfW IPEX-Bank gestellt werden. Die genauen Kriterien sind in den Allgemeinen Bedingungen des Programms zu finden (siehe weiterführende Links).
Bearbeitungsdauer
In der Regel beträgt die Bearbeitungsdauer weniger als einen Monat ab Eingang des Antrags der Bank.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Details zu den erforderlichen Unterlagen können den Allgemeinen Bedingungen des Programms entnommen werden (siehe weiterführende Links).
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Maßnahmen zur Sondierung und Etablierung internationaler nachhaltiger Nachwuchsforschungsstrukturen zur Agrarforschung in Zentralasien (AGRI-CA)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung zum Deutsch-Mongolischen Ideenwettbewerb (GM-MEET)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung von Projekten im Rahmen des nationalen Programms für den öffentlich regulierten Dienst des Satellitennavigationssystems GalileoBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Stärkung des Außenhandels zur Begleitung der Neuaufstellung des AgrarexportförderprogrammsBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- BMEL-ExportförderprogrammBundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Förderung des Exports grüner und nachhaltiger (Umwelt-)Infrastruktur (Exportinitiative Umweltschutz)Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.