Betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Auszubildenden und jungen Fachkräften (Berufsbildung ohne Grenzen)
Wenn Sie junge Menschen in Betrieben zu einem beruflichen Aufenthalt im Ausland beraten oder sie dazu bewegen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Beratung
- Förderberechtigte
- Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die betriebliche Beratung zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität von Mitarbeitenden sowie Auszubildenden und jungen Fachkräften in kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU). Dies gilt auch für die Aufnahme ausländischer Auszubildender und junger Fachkräfte für ein Praktikum in einem Betrieb in Deutschland. Gefördert werden
- Ansprache, Information und individuelle Beratung von Unternehmen, Auszubildenden, jungen Fachkräften und Berufsbildungspersonal in Deutschland zu Auslandspraktika beziehungsweise zur Aufnahme Auszubildender und junger Fachkräfte aus dem Ausland für ein Praktikum, - Beratung und Unterstützung bei der Organisation und Nachbereitung von Einzel- oder Gruppenentsendungen ins Ausland, die Aufnahme im Inland sowie Reisen von Mobilitätsberatenden im In- und Ausland, - begleitende Maßnahmen zum Aufbau nationaler und internationaler Kooperationen zur Durchführung und Verstetigung von Mobilitätsprojekten für Auszubildende und junge Fachkräfte sowie - die zentrale Koordinierung und Steuerung des bundesweiten Netzwerkes der Mobilitätsberatung. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren. Ihr Zuschuss beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens 30 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Gesamtausgaben müssen Sie als Eigenanteil aufbringen. Bitte reichen Sie Ihren Antrag vor Beginn des Vorhabens elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ein.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die ausgewiesene Erfahrung in der wirtschaftsnahen Beratung und Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU), Auszubildenden und jungen Fachkräften zum Erwerb von Auslandserfahrung in der dualen Berufsausbildung belegen können.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Ihrem Projekt muss ein Handlungskonzept zugrunde liegen. - Sie müssen darlegen, welche Aktivitäten zur Erhöhung der grenzüberschreitenden Mobilität in der beruflichen Bildung Sie bisher durchgeführt haben und noch durchführen werden. Außerdem müssen Sie darlegen, welche Ressourcen Sie dafür einsetzen werden und welchen Mehrwert Sie durch das zu fördernde Vorhaben anstreben. - Wenn Sie mit ausländischen Partnerinnen und Partnern zusammenarbeiten, müssen Sie Ihre Kooperationsvereinbarung angeben. - Sie müssen die Gesamtfinanzierung Ihres Projekts sichergestellt haben.
Beraterinnen und Berater, die neben der geförderten Tätigkeit JOBSTARTER plus oder andere EU-, Bundes- oder Landesprogramme mit vergleichbarem Ziel durchführen, sind von der Förderung ausgeschlossen. Ausgeschlossen sind auch Beraterinnen und Berater, die in Bereichen tätig sind, aus denen sich Interessenkonflikte zur geförderten Beratung ergeben.
Für die dauerhafte Ausbildung in Deutschland erhalten Sie keine Förderung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vom 15.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 21.11.2023, B3.
Fristen
Reichen Sie Ihren Antrag bis zum 31.10.2026 ein.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.