Afrika-CIRR
Wenn Sie als Kreditinstitut großvolumige Exportgeschäfte nach Afrika finanzieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Refinanzierungsdarlehen erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Außenwirtschaft
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Die KfW Bankengruppe stellt aus Haushaltsmitteln des Bundes Banken zinsgünstige Darlehen zur Verfügung. Mithilfe der Unterstützung soll die Finanzierung von großvolumigen Exportgeschäften verbessert werden. Gefördert werden Exporte von Investitionsgütern und Dienstleistungen aus Deutschland in afrikanische Bestellerländer. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe der Refinanzierung sowie die Konditionen werden individuell für jeden Kredit festgelegt. Im Programm kommt die sogenannte Commercial Interest Reference Rate (nachfolgend „CIRR-Satz“) zur Anwendung – ein Festzinssatz, den die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ihren Mitgliedstaaten als Referenz-Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierungen von Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen gemäß monatlicher Festlegung vorgibt. Normalerweise muss der Kreditbetrag mehr als EUR 85 Millionen betragen. Ihren Antrag richten Sie bitte an die KfW IPEX-Bank GmbH.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Kreditinstitute mit Zugang zu Exportkreditgarantien des Bundes (sogenannte Hermesdeckungen) in Form einer Finanzkreditdeckung.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Die Förderungswürdigkeit im Rahmen des Programmes wird vom Bund festgestellt. - Es muss eine Exporteurerklärung vorliegen, durch die der Exporteur unter anderem notwendige Informationspflichten sowie eine Rückhaftung für Fälle übernimmt. - Das Vorhaben muss mit der Ausschlussliste und den Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe vereinbar sein.
Rechtsgrundlage
Merkblatt der KfW Bankengruppe, Stand Juli 2023.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.