Förderung von betrieblichen Ausbildungsverhältnissen zum Berufskraftfahrer oder zur Berufskraftfahrerin in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
Wenn Sie als Unternehmen im Güterkraftverkehr Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer ausbilden, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung,Mobilität
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Der Bund fördert betriebliche Ausbildungsverhältnisse zur Berufskraftfahrerin und zum Berufskraftfahrer in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen. Mit dieser Förderung soll einem Mangel an qualifiziertem Fahrpersonal in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen dauerhaft entgegengewirkt werden. Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Unternehmen 70 %, für mittlere Unternehmen 60 % und bei anderen Antragstellern 50 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die zuwendungsfähigen Kosten werden bei einer dreijährigen Ausbildung pauschal mit 50.000 EUR pro Ausbildungsverhältnis anerkannt (1. Ausbildungsjahr 21.700 EUR, 2. Ausbildungsjahr 15.200 EUR, 3. Ausbildungsjahr 13.100 EUR). Bei verkürzter Ausbildung werden die Pauschalbeträge pro Ausbildungsjahr anteilig berechnet. Der Höchstbetrag je Ausbildungsvorhaben und Unternehmen beträgt 3 Millionen EUR (3.000.000 EUR).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des Güterkraftverkehrgesetzes durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen sind.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Mit dem Ausbildungsverhältnis wird erst nach Bewilligung des Antrags begonnen. - Ausgeschlossen von der Förderung sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder Eigenbetriebe mit mehrheitlich öffentlicher Beteiligung. - Ihr Unternehmen ist nicht in Schwierigkeiten. - Die geplanten Vorhaben dürfen nicht aus anderen öffentlichen Mitteln gefördert werden.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vom 5.1.2016, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 20.1.2016, B3; zuletzt geändert durch Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 12.3.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 5.4.2024, B1.
Verfahrensablauf
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das eService-Portal jeweils ab dem im Internet veröffentlichten Start des Antragszeitraums bis spätestens 31.08. des Jahres, in dem mit der Ausbildung begonnen werden soll, an das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM).
Fällt das Ende der Antragsfrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.