Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen zur Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen in Binnenschiffen. Sie erhalten die Förderung für Technologien und Anlagen sowie Verfahren zur Nachrüstung an bestehenden Motoren, deren Einsatz zu folgenden Emissionsminderungen führt:
- Die Minderung der Partikelmasse (PM) beträgt mindestens 90 Prozent, - Die Minderung der Stickstoffemissionen (NOX) beträgt mindestens 70 Prozent, - Die prozentualen Minderungsanforderungen der Partikelmasse (PM) und der Stickstoffemissionen (NOX) erreichen Sie durch eine gleichwertige kombinierte Minderung von Partikel- und Stickstoffoxidemissionen des Motors. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, die sich nach der Größe Ihres Unternehmens richtet:
- für große Unternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, - für mittlere Unternehmen bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, - für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben, - maximal 300.000 EUR je Unternehmen in einem Zeitraum von 3 Jahren. Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn der Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt. - Für das Binnenschiff legen Sie eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor. - Die Emissionsminderung können Sie durch eine Herstellererklärung oder durch messtechnische Nachweise einer zertifizierten Prüfstelle belegen oder bei der kombinierten Minderung durch messtechnische Nachweise. - Sie nutzen das Binnenschiff nach dem Einbau mindestens 3 Jahre lang zweckgebunden gewerblich (Zweckbindungsfrist). - Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 9.2.2024, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 8.3.2024, B5.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.