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Förderung für die Erstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen (nachhaltig.mobil.planen.)

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert die Aufstellung und Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen mit bis zu 90 % Zuschuss.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Sie vertreten eine Stadt, eine Gemeinde, einen Landkreis oder einen kommunalen Zweckverband? Dann können Sie eine Förderung erhalten, um einen nachhaltigen urbanen Mobilitätsplan aufzustellen oder fortzuschreiben. Das Ziel ist es, vor Ort eine strategische Planungsgrundlage für nachhaltige Mobilität zu schaffen. Die Pläne orientieren sich am europäischen Vorbild der sogenannten SUMPs--Sustainable Urban Mobility Plans, deutsch: nachhaltig urbane Mobilitätspläne. Sie müssen bei der Ausarbeitung die nationalen Kriterien des BMV erfüllen. Dazu gehören unter anderem die Formulierung eines langfristigen Leitbilds, die Verknüpfung verschiedener Verkehrsträger und eine umfassende Bürgerbeteiligung. Auch Stadtbezirke können gefördert werden, sofern nachgewiesen wird, dass die Planung in ein gesamtstädtisches Mobilitätskonzept integriert ist. Sie erhalten einen Zuschuss von grundsätzlich 75 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune vertreten, kann sich dieser Fördersatz auf bis zu 90 % erhöhen. Sie müssen zwingend einen Eigenanteil von mindestens 10 % der Gesamtausgaben erbringen. Ihr Vorhaben muss dabei ein Mindestvolumen von 50.000 EUR umfassen. Sie können sich auch Ausgaben für befristetes eigenes Personal fördern lassen, wenn dieses Personal ausschließlich für die Umsetzung dieses Mobilitätsplans eingesetzt wird.

Verfahrensablauf

Das Antragsverfahren ist zweistufig aufgebaut.

- Sie reichen im ersten Schritt eine Projektskizze als Interessenbekundung über das elektronische Portal „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) ein. - Das Bundesministerium für Verkehr prüft Ihre Skizze. - Wenn Ihre Projektskizze positiv bewertet wird, erhalten Sie per E-Mail eine Aufforderung, einen förmlichen Förderantrag zu stellen. - Sie reichen den detaillierten formalen Antrag sowohl über „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) als auch rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bei der zuständigen Stelle ein.

Nach der abschließenden Prüfung Ihres förmlichen Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Bitte beachten Sie, dass ein vorzeitiger Beginn der Maßnahmen vor der Bewilligung grundsätzlich nicht zulässig ist

Fristen

Projektskizzen können bis zum 01.06.2026 eingereicht werden.

In Ausnahmefällen und nach vorheriger Abstimmung mit dem Fördermittelgebenden können auch Skizzen mit Verspätung berücksichtigt werden. Verspätet eingereichte Projektskizzen können nur berücksichtigt werden, wenn zum Zeitpunkt der Einreichung noch ausreichendes Fördervolumen zur Verfügung steht.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte reichen Sie die Unterlagen für die jeweilige Stufe ein:

Stufe 1 (Skizzenphase):

- Vollständig ausgefülltes Skizzenformular - Grobe Kostenkalkulation - Zeit- und Meilensteinplan

Stufe 2 (Antragsphase):

- Förmlicher Förderantrag - Detaillierte Vorhabenbeschreibung - Angaben zur Ausgabenkalkulation - Nachweis der Eigenmittel - Bei Verbundprojekten: Bestätigung über einen Kooperationsvertrag

Hinweis

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.