Förderung emissionsfreier und emissionsarmer Antriebe sowie der nachhaltigen Modernisierung von Binnenschiffen
Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie als Unternehmen bei Investitionen in neue emissionsärmere Antriebssysteme oder Nullemissionsantriebe von Binnenschiffen. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen:
- Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen mit emissionsfreien Antriebssystemen (Qualifikation: emissionsfreie Fahrzeuge), - Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Fahrgastverkehr mit Hybrid- oder Zweistoffmotoren und weiteren Komponenten (Qualifikation: sauberes Fahrzeug), - Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten und die Umrüstung von bereits im Einsatz befindlichen Binnenschiffen für den Güterverkehr mit emissionsärmeren Antriebssystemen (Qualifikation: sauberes Fahrzeug), - Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz. Es werden zu den Maßnahmen Förderaufrufe veröffentlicht, die ergänzende Hinweise und inhaltliche Anforderungen enthalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, der sich nach der Maßnahme und dem Verfahren richtet:
- Emissionsfreie Fahrzeuge - Förderaufrufverfahren für die Ausrüstung von Binnenschiffsneubauten: bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - Förderaufrufverfahren für die Umrüstung: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - Bewilligungsverfahren außerhalb eines Förderaufrufes: - für große Unternehmen bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und - für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Saubere Binnenschiffe - Förderaufrufverfahren: bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - Bewilligungsverfahren - für große Unternehmen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - für mittlere Unternehmen bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und - für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- Energieeffizienzmaßnahmen - Förderaufrufverfahren: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - Bewilligungsverfahren - für große Unternehmen bis zu 15 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, - für mittlere Unternehmen bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und - für kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist grundsätzlich einstufig. Bitte richten Sie Ihren Antrag vor Beginn Ihrer Investitionsmaßnahme an die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS). Bitte beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
- Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt. - Sie nutzen das Binnenschiff nach der Aus- beziehungsweise Umrüstung mindestens 5 Jahre lang zweckgebunden gewerblich (Zweckbindungsfrist). - Für das Binnenschiff legen Sie eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor. - Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) vom 2. November 2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 28. November 2023, B5.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.