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Förderung für die Schaffung der notwendigen Voraussetzungen für ein Wassermanagement zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung (Palu) Modul 2.A und 2.B (AKN--Aktionsprogramm Klimaschutz Natur)

Möchten Sie Moorböden durch ein gezieltes Wassermanagement wiedervernässen? Der Bund fördert Planung, Gutachten und technische Umsetzung Ihrer Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 100 %. Dies gilt für Eigentümer, Verbände und Behörden ab einer Fläche von 5 Hektar.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Unternehmensgröße
Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen

Kurzzusammenfassung

Sind Sie Eigentümer von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen oder möchten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Wiedervernässung schaffen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium erhalten. Die Förderung unterstützt Sie bei der Planung und bei der baulichen Umsetzung. Die Förderung unterscheidet 2 Schwerpunkte:

- 2.A. Fachliche, planerische und rechtliche Voraussetzungen: Hierunter fallen rein vorbereitende Maßnahmen. Sie können Ausgaben für Umsetzungskonzepte und hydrologische Gutachten fördern lassen. Auch Kosten für Genehmigungsverfahren und Informationsveranstaltungen werden übernommen. In begründeten Ausnahmefällen wird die Sicherung von Flächen durch Landtausch oder Flächenankauf gefördert. Dieser Teil richtet sich an Flächeneigentümer, Wasserverbände, Bodenverbände sowie Gebietskörperschaften. - 2.B Technische und hydrologische Voraussetzungen: Hierbei geht es um die bauliche Umsetzung auf der Fläche. Sie können bauliche Maßnahmen wie Erdarbeiten und Flächennivellements fördern lassen. Auch die Errichtung oder Sanierung von wasserbaulichen Anlagen wird unterstützt. Ebenso können Sie den Rückbau von störenden Infrastrukturen fördern lassen. Dieser Teil richtet sich an Flächeneigentümer, Wasserverbände und Bodenverbände. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 % Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihre geplanten Maßnahmen müssen bestimmte Mindestwasserstände ermöglichen. Diese richten sich nach den Vernässungsstufen 1 oder 2.

- Stufe 1 entspricht einem Jahresmittelwasserstand bis zu 10 Zentimetern unter der Geländeoberfläche. - Stufe 2 erfordert einen Wasserstand bis zu 20 Zentimetern unter der Geländeoberfläche.

Rechtliche Voraussetzungen

Damit Sie eine Förderung erhalten können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

- Sie sind Flächeneigentümerin beziehungsweise Flächeneigentümer, ein Wasserverband, ein Bodenverband oder eine Gebietskörperschaft. - Ihre Moorbodenfläche ist mindestens 5 Hektar groß. - Sie haben mit dem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen. - Sie beauftragen nachweislich qualifizierte Dienstleister nach wettbewerblichen Gesichtspunkten. - Ihre Flächenrechte oder Nutzungsrechte für das Wassermanagement sind rechtlich bis zum Ende der Zweckbindungsfrist gesichert. - Für bauliche Umsetzungen: Sie haben ein abgeschlossenes wasserrechtliches Verfahren oder die nachweisliche Zustimmung der betroffenen Eigentümer. - Für bauliche Umsetzungen: Sie können ein Umsetzungskonzept, ein hydrologisches Gutachten und ein Monitoringkonzept vorweisen.

Ausschlussgründe:

- Sie können keine Förderung erhalten, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde. - Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften im Zusammenhang mit Ihrer Betriebsführung verstoßen haben. - Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.

1. Stufe: Interessenbekundung

- Sie reichen eine Interessenbekundung elektronisch über das Online-Portal der Rentenbank (siehe weiterführende Links) ein. - Hierfür durchlaufen Sie ein vorgegebenes Identifizierungsverfahren und Legitimierungsverfahren.

2. Stufe: Förmlicher Zuschussantrag

- Wenn Ihre Interessenbekundung ausgewählt wird, erhalten Sie eine Einladung zur Antragstellung. - Sie stellen den förmlichen Zuschussantrag innerhalb eines festgelegten Zeitraums über das Online-Portal der Rentenbank (siehe weiterführende Links). - Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Nach der Bewilligung:

- Sie rufen die bewilligten Mittel im Rahmen eines Anforderungsverfahrens ab. - Nach Abschluss der Maßnahmen reichen Sie über das Online-Portal der Rentenbank (siehe weiterführende Links) einen Verwendungsnachweis ein.

Fristen

Für die Einreichung der Interessenbekundung gelten je nach Schwerpunkt unterschiedliche Zeiträume.

Wenn Sie Fördermittel 2.A für die fachliche und planerische Absicherung beantragen möchten, konnten Sie Ihre Interessensbekundung bis zum 29.09.2026, 12:00 Uhr einreichen.

Wenn Sie Fördermittel 2.B für die Umsetzung bauliche und technische Maßnahmen beantragen möchten, können Sie Ihre offene Interessenbekundung vom 28.09.2026 bis zum 08.01.2027, 12:00 Uhr einreichen.

Weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Stufe:

- Interessenbekundung

Für die 2. Stufe:

- Zuschussantrag - Nachweis des Eigentums oder der Nutzungsrechte (zum Beispiel Grundbuchauszug oder Einverständniserklärung) - Bei Beantragung baulicher Maßnahmen zusätzlich: Umsetzungskonzept, hydrologisches Gutachten, Monitoringkonzept und Nachweis über das wasserrechtliche Verfahren

Für den Abruf der Mittel und nach Abschluss:

- Mindestens 3 Angebote von Dienstleistern und Dokumentation des Auswahlverfahrens - Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und tabellarischer Belegübersicht (Belegliste)

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.