Förderung von Naturschutzgroßprojekten (chance.natur – Bundesförderung Naturschutz)
Wenn Sie ein Vorhaben planen, das der Errichtung und Sicherung von schutzwürdigen Bereichen in der Natur dient, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Kommune, Öffentliche Einrichtung, Privatperson, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Der Bund fördert Vorhaben zur Errichtung und Sicherung schutzwürdiger Teile von Natur und Landschaft mit gesamtstaatlich repräsentativer Bedeutung (Naturschutzgroßprojekte). Die Auswahl zuwendungsfähiger Naturschutzgroßprojekte erfolgt anhand der Kriterien Repräsentanz, Naturnähe, Großflächigkeit, Gefährdung und Beispielhaftigkeit. Eine Förderung können Sie für die folgenden Maßnahmen bekommen:
- Pflege- und Entwicklungsplanung, - Moderation, - Ankauf und Tausch von Flächen, - Pacht von Flächen, - Ausgleichszahlungen, - Detailplanungen/Ausführungsplanungen/Gutachten, - Maßnahmen des Biotopmanagements, - Projektbegleitende Informationsmaßnahmen, - Evaluierungen sowie - Personal- und Sachausgaben. Sie können einen Zuschuss erhalten für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren für die Planung und bis zu 10 Jahren für die Umsetzung. Die Höhe des Zuschusses beträgt durch Bundesmittel bis zu 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der restliche Finanzierungsanteil ist von Ihnen als Zuwendungsempfänger und vom jeweiligen Land aufzubringen. In der Regel müssen Sie sich mit einem 10-prozentigen Eigenanteil an der Gesamtfinanzierung beteiligen.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung von Naturschutzgroßprojekten ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz in Deutschland, zum Beispiel kommunale Gebietskörperschaften, Naturschutzorganisationen/-einrichtungen, Stiftungen und Zweckverbände. - Nicht antragsberechtigt sind die Länder, für Berlin, Bremen und Hamburg sind einzelfallbezogene Sonderregelungen möglich. - Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland durchführen.
Von der Förderung ausgeschlossen sind
- die Erarbeitung von Anträgen, - regelmäßig wiederkehrende Dauer- beziehungsweise Pflegemaßnahmen, - wissenschaftliche Begleituntersuchungen - Dauerbeobachtungen, die über die Projektevaluierung hinausgehen, - Folgekosten, - Maßnahmen, die der Erfüllung gesetzlicher oder aufgrund eines Gesetzes geltender Verpflichtungen des Zuwendungsempfängers oder des jeweiligen Landes dienen. Auch die Kofinanzierung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und anderen Projektförderungen ist ausgeschlossen.
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 19.12.2014, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 15.1.2015, B4; geändert durch Bekanntmachung vom 5.6.2019, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 27.6.2019, B5; Aufruf vom 21.9.20
Verfahrensablauf
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Vor der Antragstellung reichen Sie Projektskizzen beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) ein.
Die zuständigen Stellen im Land und beteiligte Gebietskörperschaften müssen Sie frühzeitig informieren.
Nach positiver Beurteilung richten Sie Ihren Antrag über das zuständige Landesministerium an das BfN.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.