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Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Wenn Sie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderbereich
Umwelt- & Naturschutz
Förderberechtigte
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Ihr Vorhaben, das neue und erprobte Technologien und Verfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege anwendet. Sie schützen, pflegen oder entwickeln mit Ihrem Vorhaben Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich einerseits nach der Art Ihres Vorhabens und andererseits nach der Art der Antragstellenden. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Rechtliche Voraussetzungen

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland. - Von der Antragstellung ausgenommen sind die Länder. - Ihr Vorhaben dient der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis oder der Anwendung beispielhafter Verfahren in diesem Bereich. - Ihr Projekt hat Modellcharakter. - Ihr Vorhaben hat Bedeutung für den Naturschutz in Deutschland. - Sie führen Ihr Vorhaben in Deutschland durch. - Sie dürfen mit dem Vorhaben noch nicht begonnen haben.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vom 16.12.1987.

Verfahrensablauf

Ihre Projektskizzen und Anträge richten Sie bitte an das Bundesamt für Naturschutz.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.