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Förderung des Stützpunktsystems (Förderrichtlinien Stützpunktsystem – FR S)

Wenn Sie Träger einer Stützpunkteinrichtung für den Spitzensport sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bekommen.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium des Innern (BMI)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderberechtigte
Hochschule, Kommune, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt den Leistungssport, indem es ein Stützpunktsystem für den Spitzensport fördert. Sie können die Förderung erhalten für

- Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bei Olympiastützpunkten, - sportmedizinische, physiotherapeutische, trainingswissenschaftliche und soziale Betreuungsangebote bei Olympiastützpunkten, - Personal-, Sach- und Beschaffungsausgaben bei Bundesleistungszentren, - Ausgaben für das tägliche Training der Olympiakader (Top-Team), Athleten der Kader A bis C sowie perspektivreiche Nachwuchskader bei Bundesstützpunkten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bittean das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA leitet Ihren Antrag an das BMI weiter.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Träger der Stützpunkteinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

- Sie erfüllen die in Abschnitt 4 der Förderrichtlinie genannten Voraussetzungen. - Wenn Sie Träger eines Olympiastützpunktes sind, - betreuen Sie eine ausreichende Anzahl an herausgehobenen Spitzenkadern, an Athletinnen und Athleten der Kader A bis C sowie an perspektivreichen Nachwuchskadern, - weisen Sie einen ausreichenden Umfang an Schwerpunktbetreuungen und eine ausreichende Anzahl an Bundesstützpunkten nach, - sind Sie für eine Trainerfinanzierung im Rahmen der Trainerkonzeption des betreffenden Bundessportfachverbandes tätig.

- Wenn Sie Träger eines Bundesleistungszentrums sind, ist die Einrichtung ein wesentliches Element in der Schulungsstruktur des jeweiligen Bundessportfachverbandes sein.

Rechtsgrundlage

Richtlinien des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10.10.2005, Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 63 vom 21.12.2005, S. 1280; zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 19.3.2015, Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 16 vom 19.5.2015, S. 302.

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.