Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports (Förderrichtlinien Akademien/Maßnahmen – FR AM)
Akademien, Einrichtungen und Vorhaben innerhalb des bundesweiten Leistungssportfördersystems können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium des Innern (BMI)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Kultur, Medien & Sport
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Hochschule, Verband/Vereinigung
Kurzzusammenfassung
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei Projekten und Maßnahmen, die einer erfolgreichen Vertretung der Bundesrepublik an internationalen Sportwettbewerben, insbesondere den Olympischen und Paralympischen Spielen, dienen. Gefördert werden Sportakademien, sonstige zentrale Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen im bundesweiten Leistungssportfördersystem, insbesondere
- zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtungen, - Veranstaltungen, die hochqualifiziertes Leistungssportpersonal heranbilden, - sportwissenschaftliche Forschung, - sportartübergreifende Publikationen, die den Austausch von Informationen sicherstellen sowie Maßnahmen und Projekte zum Zweck der internationalen sportpolitischen Zusammenarbeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art der Maßnahme ab. Richten Sie Ihren Antrag bitte über das Bundesverwaltungsamt (BVA) an das BMI.
Rechtliche Voraussetzungen
Die Förderung von Sportakademien sowie sonstiger zentraler Einrichtungen, Projekte und Maßnahmen des Sports ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Antragsberechtigt sind Träger von Akademien, sonstigen Einrichtungen, Projekten und Maßnahmen des Sports sowie die Bundessportfachverbände.
Die betreffende Sportart
- muss über eine bundesweite Gliederungsstruktur von Vereinen, Verbänden und einen Spitzenverband sowie einen Weltverband als Dachorganisation verfügen, weltweit aktiv betrieben werden und in ein internationales Wettkampfsystem eingebunden sein, - hat ein Kadersystem, das mindestens über A-, B- und C-Kader verfügt, - hat ein Wettkampfsystem, das sowohl im Nachwuchs- als auch im Seniorenbereich besteht und in dessen Rahmen innerhalb von 4 Jahren mindestens eine Weltmeisterschaft ausgetragen wird.
Rechtsgrundlage
Richtlinien des Bundesministeriums des Innern vom 10.10.2005, Gemeinsames Ministerialblatt Nr. 63 vom 21.12.2005, S. 1283
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-03. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.