Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
Landwirte und Gärtner können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung für die Durchführung von energieeffizienten und emissionsmindernden Maßnahmen erhalten. Eine mögliche Förderung ist auf die Primärproduktion begrenzt.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Energieeffizienz & Erneuerbare Energien,Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung,Umwelt- & Naturschutz
- Förderberechtigte
- Unternehmen
- Unternehmensgröße
- Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Grundlage des Bundesprogramms ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Förderfähig sind Investitionen, die die Energieeffizienz und/oder damit die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen in Landwirtschaft und Gartenbau wesentlich erhöhen. Dabei werden die Förderbereiche Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung unterschieden. Seit seiner Bekanntmachung im Jahr 2015 ist das Bundesprogramm Energieeffizienz ein Schlüsselelement, mit dem technisch bedingte CO2-Emissionen im Agrarsektor reduziert werden sollen. Hintergrund bildet die Zielsetzung des Klimaschutzplans 2030, in Landwirtschaft und Gartenbau den CO2-Ausstoß im Vergleich zum Jahr 2014 um 16.000.000 Tonnen zu reduzieren. Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einzelbetrieblichen Energiewende in dieser Branche. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert. Die aktuelle Förderung erfolgt auf Grundlage der „Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau“. Das Programm wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beständig weiterentwickelt und bietet eine Vielzahl an Förderoptionen für Investitionen und begleitende Beratungsleistungen. Die Förderbereiche umfassen Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung. Im Rahmen der Einzelmaßnahmen sind einzelne oder mehrere Investitionen eines antragstellenden Unternehmens zum direkten Austausch und zur Nach-, Um- oder Erstausrüstung von einzelnen, technisch hocheffizienten Maßnahmen förderfähig, sofern diese der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen. Eine vorhergehende Beratung ist für die Förderung nicht notwendig. Als Einzelmaßnahmen können gefördert werden: Kleine Verbraucher im direkten Austausch, Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen und Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen. CO2-Einsparinvestitionen sind energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren. Gleichermaßen werden Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf im Bestand, bei Neubauten und neuen Anlagen gefördert. Voraussetzung für die Förderung von CO2-Einsparinvestitionen ist eine maßnahmenspezifische Energieberatung und die Vorlage eines CO2- Einsparkonzepts. Gefördert werden in diesem Bereich unter anderem Kälteanlagen, Systeme zur Assimilationsbelichtung, Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen, Elektrische Energiespeichersysteme, Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse, Wärmepumpen, Wärmetauscher, Geothermische Anlagen sowie Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung. Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind unabhängig von der gewählten Rechtsform Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion im Sinne des Anhangs I AgrarGVO--Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (im Folgenden –KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion?). Antragstellende Unternehmen müssen den Hauptsitz in Deutschland haben. Die geförderte Investition muss in Deutschland getätigt werden.
Verfahrensablauf
Anträge zur Förderung müssen vor Beginn des Vorhabens, getrennt nach Förderbereich, über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links), einem barrierefreien Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes, gestellt werden.
Vor Antragstellung sollen alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorliegen. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).
Fristen
Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.
Bearbeitungsdauer
Vollständig vorliegende Anträge sollten in 1 bis 2 Monaten beschieden sein.
Weitere Informationen
Erforderliche Unterlagen
Die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Dokumente sowie entsprechende Hinweise finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).
Ähnliche Förderprogramme
- Förderung von Maßnahmen zur Sondierung und Etablierung internationaler nachhaltiger Nachwuchsforschungsstrukturen zur Agrarforschung in Zentralasien (AGRI-CA)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderaufruf zum Aufbau eines deutsch-brasilianischen Innovation-Hubs für klimaneutrale Energieerzeugung (4. Förderaufruf)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung für transnationale Batterieforschung im Rahmen von M-ERA.NETBundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie „Bioökonomie International (Bioeconomy International) 2026“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung BioValid zur Testung und Validierung innovativer biotechnologischer Prozesse (Modul 1)Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Förderung von Projekten zum Thema „Klimadienstleistungen zur Risikominderung in Westafrika (CS4RRA--Climate Services for Risk Reduction in Africa)“Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.