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Förderung hochschulbezogener zentraler Maßnahmen studentischer Verbände und anderer Organisationen

Sie engagieren sich in der Hochschulpolitik? Der Bund fördert Ihre zentralen Veranstaltungen und Workshops.

Eckdaten

Fördergeber
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Ebene
Bund
Fördergebiet
bundesweit
Förderbereich
Aus- & Weiterbildung
Förderberechtigte
Hochschule, Verband/Vereinigung

Kurzzusammenfassung

Der Bund fördert Ihre Maßnahmen, um studentisches Engagement bei der Auseinandersetzung mit hochschulpolitischen Themen von bundesweiter Bedeutung zu unterstützen. Gefördert werden zum Beispiel

- Workshops, - Kongresse, - Vortrags- und Diskussionsveranstaltungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, entweder als Festbetragsfinanzierung oder für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung auch als Anteilsfinanzierung an den zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Höhe der Förderung beträgt

- als Festbetragsfinanzierung für jeden geplanten teilnehmenden Studierenden bis zu 45,00 EUR pro ganzen Maßnahmetag, höchstens jedoch für maximal 200 Studierende pro Maßnahme und Maßnahmetag und maximal 5 Tage und - als Anteilsfinanzierung für die Zielgruppe der Studierenden mit Behinderung oder Beeinträchtigung, wobei die Zuwendung als prozentualer Anteil an den geplanten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bewilligt und auf einen Höchstbetrag begrenzt wird. Die Förderung erfolgt in Förderrunden. Eine Förderrunde umfasst 12 Monate.

Rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind auf Dauer angelegte studentische Verbände und rechtsfähige Organisationen, deren Engagement Studierenden gilt.

Sie müssen folgende Bedingungen für eine Förderung erfüllen:

- Ihr Verband ist auf Dauer angelegt und rechtsfähig. - Die Dauer ist auf maximal 5 Tage begrenzt. - Ein Maßnahmetag dauert mindestens 6 Zeitstunden. - Veranstaltungstage mit 3 bis 6 Stunden zählen als halbe Maßnahmetage. - Es nehmen täglich mindestens 40 Studierende an der Veranstaltung teil. - Das Thema hat eine bundesweite Bedeutung für die Hochschulpolitik. - Die Ergebnisse werden nach der Maßnahme im Internet veröffentlicht. - Die Durchführung findet innerhalb der Bundesrepublik Deutschland statt.

Folgende Maßnahmen sind von der Förderung ausgeschlossen:

- Veranstaltungen mit rein studienfachbezogenem Schwerpunkt. - Allgemeine Kulturveranstaltungen oder rein berufliche Weiterbildungen. - Interne Mitgliederversammlungen oder reine Werbeveranstaltungen. - Organisationen, die extremistische Bestrebungen fördern.

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren ist einstufig. Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Das Verfahren für Ihre Förderung folgt diesem chronologischen Ablauf:

- Informieren Sie sich über Vordrucke beim DLR-Projektträger. - Erstellen Sie Ihren Förderantrag im System „easy-Online“ (siehe weiterführende Links). - Wählen Sie zwischen dem TAN--Transaktionsnummern-Verfahren oder der Papierform mit Unterschrift um den Antrag einzureichen. - Der DLR-Projektträger prüft Ihren Antrag inhaltlich und administrativ. - Sie erhalten bei Erfolg einen schriftlichen Zuwendungsbescheid.

Fristen

Die Antragstellung war bis zum 01.04.2026 möglich.

Bearbeitungsdauer

Die Prüfung erfolgt nach dem Stichtag innerhalb weniger Monate.

Weitere Informationen

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen für Ihren Antrag ein:

- Förmlicher Antrag nach den Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA) über –easy-Online– (siehe weiterführende Links). - Detaillierte Vorhabenbeschreibung nach vorgegebenem Vordruck. - Kalkulationsblatt (Vordruck): Detaillierte Darstellung der geplanten Finanzierung. - Nachweis der Rechtsfähigkeit: Zum Beispiel ein aktueller Vereinsregisterauszug. - Nachweis der Vertretungsbefugnis: Dokument zur Zeichnungsberechtigung der einreichenden Person. - Zusammenfassung bei mehreren Maßnahmen (Vordruck): Hier geben Sie Ihre Prioritäten an.

Für den Verwendungsnachweis benötigen Sie zusätzlich:

- Sachbericht über die Durchführung. - Zahlenmäßiger Nachweis der Ausgaben. - Unterschriebene Teilnehmendenlisten für jeden Veranstaltungstag. - Nachweis der Ergebnisveröffentlichung im Internet.

Hinweis

Förderung für studentische Verbände: Zuschüsse für hochschulpolitische Kongresse. Jetzt bis zum 01.04.2026 online beantragen!

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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.