Projekte der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (CooperationVET)
Wenn Sie in der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Verband/Vereinigung
- Unternehmensgröße
- Großes Unternehmen, Kleines Unternehmen, Kleinstunternehmen, Mittleres Unternehmen
Kurzzusammenfassung
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) unterstützt Einzel- und Verbundvorhaben im Rahmen der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ). Gefördert werden modellhafte, innovative Handlungskonzepte der beruflichen Ausbildung und Weiterbildung in 2 Modulen. Ihr Projekt richten Sie an den Interessen und Reformanliegen der BMBFSFJ-Partnerländer aus und Sie berücksichtigen, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung:
- Modul A – Sondierungsprojekte: Grundlage für den Aufbau beziehungsweise Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Es gilt Potenziale zu sondieren, in Vorbereitung neuer oder für die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen sowie die Rahmenbedingungen zur Umsetzbarkeit von konkreten Projektideen. Je nach Bedarf in einem Partnerland, wenn beispielsweise ein Handlungsfeld neu zu erschließen ist, können Projekte zur Grundlagen- und Vergleichsforschung gefördert werden. - Modul B – Kooperationsprojekte: Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation. Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Modellen, Instrumenten, Verfahren und Konzepten. Das BMBFSFJ veröffentlicht spezifische Förderaufrufe zu den einzelnen Partnerländern und gibt die damit verbundenen Förderschwerpunkte und Fristen bekannt. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss, für Sondierungsprojekte normalerweise für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten und für Kooperationsprojekte für bis zu 3 Jahre.
- Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 % Ihrer förderfähigen Kosten. - Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen. - Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. - Wenn Sie als Hochschule oder Universitätsklinik ein nichtwirtschaftliches Forschungsvorhaben planen, können Sie zusätzlich zu Ihren zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % erhalten.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, - gewerbliche und nichtgewerbliche Bildungsanbieter, - Hochschulen, - Forschungseinrichtungen, - Einrichtungen, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind, beispielsweise Kammerorganisationen, Gewerkschaften, das Netzwerk der deutschen Auslandshandelskammern (AHKs), sowie - Landeseinrichtungen, beispielsweise Landesakademien, Landesinstitute, Träger der Berufsschulen.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland. - Sie stellen sicher, dass keine indirekten (mittelbaren) Beihilfen an Unternehmen fließen. - Sie verpflichten sich, an Aktivitäten des Wissens- und Erfahrungsaustauschs teilzunehmen. - Ihr Kooperationsprojekt ist auf Verstetigung und Anwendung ausgerichtet, weist eine klare Praxisrelevanz für die lokalen Partner auf und wird gemeinsam mit lokalen Akteuren der beruflichen Bildung umgesetzt. - Sie beteiligen sich aktiv an relevanten Kooperationsaktivitäten des BMBFSFJ mit jeweiligen Zielländern. - Sie arbeiten eng mit der Zentralstelle der Bundesregierung für internationale Berufsbildungskooperation „GOVET“ sowie der BMBFSFJ-Exportinitiative für die Bildungswirtschaft „iMOVE“ im Bundesinstitut für Berufsbildung zusammen. - Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Rechtsgrundlage
Richtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) vom 1.9.2022, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 12.9.2022, B1; geändert durch Bekanntmachung vom 23.11.2023, Bundesanzeiger Amtlicher Teil vom 11.12.2023, B7.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren ist zweistufig.
In der 1. Verfahrensstufe reichen Sie zu den spezifischen Förderaufrufen eine Projektskizze bei dem beauftragten DLR Projektträger ein.
In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.