Berufliche Aufstiegsfortbildung (Aufstiegs-BAföG)
Wenn Sie an einer Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung teilnehmen wollen, können Sie mit dem Aufstiegs-BAföG ein Darlehen und einen Zuschuss bekommen, um die Fortbildung zu bezahlen und Ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.
Eckdaten
- Fördergeber
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
- Ebene
- Bund
- Fördergebiet
- bundesweit
- Förderbereich
- Aus- & Weiterbildung
- Förderberechtigte
- Privatperson
Kurzzusammenfassung
Der Bund unterstützt Sie mit dem Aufstiegs-BAföG bei der Finanzierung Ihrer beruflichen Fortbildungsmaßnahme durch Beiträge zu den Kosten der Maßnahme und – bei Bedarf – zu den Kosten Ihres Lebensunterhalts. Sie erhalten das Aufstiegs-BAföG für Fortbildungsmaßnahmen öffentlicher oder privater Träger. Die Maßnahmen müssen Sie auf Fortbildungsabschlüsse zu
- öffentlich-rechtlich geregelten Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetzes (BBiG) oder der Handwerksordnung (HWO), - gleichwertigen Abschlüsse nach bundes- oder landesrechtlichen Regelungen oder - gleichwertigen Abschlüsse an anerkannten Ergänzungsschulen mit staatlich genehmigten Prüfungsordnungen vorbereiten. Unterstützt wird die berufliche Fortbildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen unabhängig von der Form (Vollzeit/Teilzeit, schulisch/außerschulisch, mediengestützt/Fernunterricht). Das Aufstiegs-BAföG beinhaltet einen Zuschuss, der mit einem Darlehen kombiniert werden kann. Bei den Fortbildungskosten erhalten Sie
- für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 EUR, - für das Prüfungsstück (Meisterstück oder vergleichbare Arbeiten) bis zu 50 Prozent der Materialkosten, höchstens 2.000 EUR. Die Förderung erfolgt zu 50 Prozent als Zuschuss, darüber hinaus als Darlehen. Handelt es sich um eine Fortbildung in Vollzeit, erhalten Sie – abhängig von Ihrem Einkommen und Vermögen – auch Zuwendungen für Ihren Lebensunterhalt. Die Höchstdauer der Förderung beträgt bei Vollzeitfortbildungen 24 Monate, bei Teilzeitfortbildungen 48 Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung verlängert werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, zum Beispiel
- Meisterinnen und Meister, - Technikerinnen und Techniker, - Fachwirtinnen und Fachwirte, - Erziehungskräfte oder - Betriebswirtinnen und Betriebswirte.
Neben deutschen Staatsangehörigen sind unter bestimmten Voraussetzungen auch ausländische Staatsangehörige antragsberechtigt.
Das Aufstiegs-BAföG ist an folgende Bedingungen geknüpft:
- Sie verfügen vor Beginn der Fortbildung über die nötige berufliche Vorqualifikation oder einen Bachelor- oder vergleichbaren Hochschulabschluss. Höhere Hochschulabschlüsse sind von der Förderung ausgeschlossen. - Sie weisen Ihre regelmäßige Teilnahme an der geförderten Maßnahme nach. - Ihre Leistungen lassen einen erfolgreichen Abschluss der Maßnahme erwarten. - Die Fortbildungsmaßnahme umfasst mindestens 400 Unterrichtsstunden. - Vollzeitmaßnahmen müssen in 36 Monaten, Teilzeitmaßnahmen in 48 Monaten abgeschlossen werden. - Der Anbieter des Lehrgangs hat eine Zertifizierung und ein entsprechendes Qualitätssicherungssystem.
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes vom 12.8.2020 (BGBl. I, S. 1936); zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung vom 17.7.2023 (BGBl. I Nr. 191, S. 10).
Verfahrensablauf
Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme bei den in den Bundesländern jeweils zuständigen Stellen. Die Entscheidung erfolgt in Form eines öffentlich-rechtlichen Bescheides. Sie erhalten zugleich mit dem Bescheid eine Bescheinigung, mit der Sie innerhalb von 3 Monaten ein Darlehen bei der KfW beantragen können.
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Quelle: Förderdatenbank des Bundes (foerderdatenbank.de), © BMWK, Lizenz CC BY 4.0, Stand: 2026-11-02. Maßgeblich sind die Angaben des Fördergebers.