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Zweckverband InKuLand

Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler · Erkelenz, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 01/2026veröffentlicht 26.01.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 253 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Heinsberg.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.07.2026 – 30.06.2030, bis zu 4 Verlängerungen
Lose
3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertja
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 120 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Angebotspreis50 %
  • Qualität des Angebotskonzepts50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler
    vor 9 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 4 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Vergabe von Dienstleistungen aus dem Bereich Kunst- und Kulturmanagement für das Projekt "InKuLand"

Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Objektplanung

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird von den Städten Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburgrg sowie der Landgemeinde Titz getragen. Seine Kernaufgabe ist es, seine Verbandsmitglieder umfassend bei allen Themen rund um den Strukturwandel zu begleiten und zu unterstützen. Der interkommunale Verband umfasst damit ein Gebiet, in dem mehr als 4440.000 Menschen leben. Das Unternehmen RWE Power AG und die Region Köln-Bonn e.V. gehören dem Verband als beratende Mitglieder an. Die Geschäftsstelle befindet sich direkt am Tagebau im Erkelenzer Ortsteil Kuckum und damit im Rheinischen Revier. Der Zweckverband wurde 2017 gegründet. Sein Aufgabenspektrum umfasst die Themenfelder Landschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Städtebau sowie Infrastruktur. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in der Tagebaufolgelandschaft und ihrer Umgebung. Darüber hinaus unterstützt der Zweckverband die Mitgliedskommunen inhaltlich, fachlich und organisatorisch bei der Umsetzung eigener Strukturwandelprojekte und vertritt ihre Interessen in der überregionalen Zusammenarbeit der Tagebauregionen. Die bisherigen Prozesse und Projekte des Strukturwandels sind oft technologieorientiert und von planerischen Verfahren geprägt. Um die Menschen, von denen der Wandel vor Ort in der Region letztlich maßgeblich abhängt, enger einzubinden, ist es wichtig, über förmliche Beteiligungsverfahren hinaus kulturelle Formate der Auseinandersetzung zu entwickeln, in die die Bevölkerung aktiv eingebunden werden kann. Das fördert die Identifikation der Menschen mit ihrem Lebensraum und stärkt damit den Strukturwandel. Insbesondere das Projekt "InKuland" dient dazu, Menschen am Transformationsprozess der Tagebaulandschaft und der umliegenden Dörfer aktiv zu beteiligen und einzubinden. Kunst und Kultur sollen eine neue Ebene der Auseinandersetzung ermöglichen und den notwendigen Perspektivwechsel für den Strukturwandel in der Region unterstützen. Landschaft und Dörfer bieten dabei einen großen Fundus an Themen und bilden gleichzeitig die Kulisse für verschiedene Projekte. Kernprojekt soll ein Areal für Künstler werden. Dort sollen Künstler die Möglichkeit erhalten, in alten Gebäuden und Höfen umgebaut zu Ateliers und Werkstätten zu leben und zu arbeiten. Rund um die neu entstehende "Künstlerkolonie" sind regelmäßige Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Theatervorstellungen geplant. Durch diese Aktivitäten und Maßnahmen soll die Auseinandersetzung mit der Transformation zu einer nachhaltigen Region sowie die Entwicklung einer positiven Zukunftsperspektive gefördert und die bereits in Gang gesetzten baulichen Entwicklungsprozesse unterstützt werden. Das Projekt "InKuLand" ist mit den bereits laufenden Projekten "Blau-Grünes Band Garzweiler", "Dokumentationszentrum", "Transformation der erhaltenen Erkelenzer Tagebauranddörfer" eng verzahnt.

4 Jahre–
2
TGA (HKLS)

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird von den Städten Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburgrg sowie der Landgemeinde Titz getragen. Seine Kernaufgabe ist es, seine Verbandsmitglieder umfassend bei allen Themen rund um den Strukturwandel zu begleiten und zu unterstützen. Der interkommunale Verband umfasst damit ein Gebiet, in dem mehr als 4440.000 Menschen leben. Das Unternehmen RWE Power AG und die Region Köln-Bonn e.V. gehören dem Verband als beratende Mitglieder an. Die Geschäftsstelle befindet sich direkt am Tagebau im Erkelenzer Ortsteil Kuckum und damit im Rheinischen Revier. Der Zweckverband wurde 2017 gegründet. Sein Aufgabenspektrum umfasst die Themenfelder Landschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Städtebau sowie Infrastruktur. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in der Tagebaufolgelandschaft und ihrer Umgebung. Darüber hinaus unterstützt der Zweckverband die Mitgliedskommunen inhaltlich, fachlich und organisatorisch bei der Umsetzung eigener Strukturwandelprojekte und vertritt ihre Interessen in der überregionalen Zusammenarbeit der Tagebauregionen. Die bisherigen Prozesse und Projekte des Strukturwandels sind oft technologieorientiert und von planerischen Verfahren geprägt. Um die Menschen, von denen der Wandel vor Ort in der Region letztlich maßgeblich abhängt, enger einzubinden, ist es wichtig, über förmliche Beteiligungsverfahren hinaus kulturelle Formate der Auseinandersetzung zu entwickeln, in die die Bevölkerung aktiv eingebunden werden kann. Das fördert die Identifikation der Menschen mit ihrem Lebensraum und stärkt damit den Strukturwandel. Insbesondere das Projekt "InKuland" dient dazu, Menschen am Transformationsprozess der Tagebaulandschaft und der umliegenden Dörfer aktiv zu beteiligen und einzubinden. Kunst und Kultur sollen eine neue Ebene der Auseinandersetzung ermöglichen und den notwendigen Perspektivwechsel für den Strukturwandel in der Region unterstützen. Landschaft und Dörfer bieten dabei einen großen Fundus an Themen und bilden gleichzeitig die Kulisse für verschiedene Projekte. Kernprojekt soll ein Areal für Künstler werden. Dort sollen Künstler die Möglichkeit erhalten, in alten Gebäuden und Höfen umgebaut zu Ateliers und Werkstätten zu leben und zu arbeiten. Rund um die neu entstehende "Künstlerkolonie" sind regelmäßige Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Theatervorstellungen geplant. Durch diese Aktivitäten und Maßnahmen soll die Auseinandersetzung mit der Transformation zu einer nachhaltigen Region sowie die Entwicklung einer positiven Zukunftsperspektive gefördert und die bereits in Gang gesetzten baulichen Entwicklungsprozesse unterstützt werden. Das Projekt "InKuLand" ist mit den bereits laufenden Projekten "Blau-Grünes Band Garzweiler", "Dokumentationszentrum", "Transformation der erhaltenen Erkelenzer Tagebauranddörfer" eng verzahnt.

4 Jahre–
3
TGA (ELT)

Der Zweckverband LANDFOLGE Garzweiler wird von den Städten Mönchengladbach, Erkelenz, Jüchen, Grevenbroich, Bedburgrg sowie der Landgemeinde Titz getragen. Seine Kernaufgabe ist es, seine Verbandsmitglieder umfassend bei allen Themen rund um den Strukturwandel zu begleiten und zu unterstützen. Der interkommunale Verband umfasst damit ein Gebiet, in dem mehr als 4440.000 Menschen leben. Das Unternehmen RWE Power AG und die Region Köln-Bonn e.V. gehören dem Verband als beratende Mitglieder an. Die Geschäftsstelle befindet sich direkt am Tagebau im Erkelenzer Ortsteil Kuckum und damit im Rheinischen Revier. Der Zweckverband wurde 2017 gegründet. Sein Aufgabenspektrum umfasst die Themenfelder Landschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Städtebau sowie Infrastruktur. Zentrale Aufgabe des Verbandes ist die Entwicklung und Umsetzung von Projekten in der Tagebaufolgelandschaft und ihrer Umgebung. Darüber hinaus unterstützt der Zweckverband die Mitgliedskommunen inhaltlich, fachlich und organisatorisch bei der Umsetzung eigener Strukturwandelprojekte und vertritt ihre Interessen in der überregionalen Zusammenarbeit der Tagebauregionen. Die bisherigen Prozesse und Projekte des Strukturwandels sind oft technologieorientiert und von planerischen Verfahren geprägt. Um die Menschen, von denen der Wandel vor Ort in der Region letztlich maßgeblich abhängt, enger einzubinden, ist es wichtig, über förmliche Beteiligungsverfahren hinaus kulturelle Formate der Auseinandersetzung zu entwickeln, in die die Bevölkerung aktiv eingebunden werden kann. Das fördert die Identifikation der Menschen mit ihrem Lebensraum und stärkt damit den Strukturwandel. Insbesondere das Projekt "InKuland" dient dazu, Menschen am Transformationsprozess der Tagebaulandschaft und der umliegenden Dörfer aktiv zu beteiligen und einzubinden. Kunst und Kultur sollen eine neue Ebene der Auseinandersetzung ermöglichen und den notwendigen Perspektivwechsel für den Strukturwandel in der Region unterstützen. Landschaft und Dörfer bieten dabei einen großen Fundus an Themen und bilden gleichzeitig die Kulisse für verschiedene Projekte. Kernprojekt soll ein Areal für Künstler werden. Dort sollen Künstler die Möglichkeit erhalten, in alten Gebäuden und Höfen umgebaut zu Ateliers und Werkstätten zu leben und zu arbeiten. Rund um die neu entstehende "Künstlerkolonie" sind regelmäßige Ausstellungen, Konzerte, Lesungen und Theatervorstellungen geplant. Durch diese Aktivitäten und Maßnahmen soll die Auseinandersetzung mit der Transformation zu einer nachhaltigen Region sowie die Entwicklung einer positiven Zukunftsperspektive gefördert und die bereits in Gang gesetzten baulichen Entwicklungsprozesse unterstützt werden. Das Projekt "InKuLand" ist mit den bereits laufenden Projekten "Blau-Grünes Band Garzweiler", "Dokumentationszentrum", "Transformation der erhaltenen Erkelenzer Tagebauranddörfer" eng verzahnt.

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotspreis50 %
Qualität des Angebotskonzepts50 %
Preis
Angebotspreissiehe Vergabeunterlagen
Qualität
Qualität des Angebotskonzeptssiehe Vergabeunterlagen

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Keine Ausschlussgründe (A) Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert: - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in … ganz lesen- Keine Ausschlussgründe (A) Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert: - Über das Vermögen des Unternehmens wurde nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mangels Masse abgelehnt nach den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat; - Unser Unternehmen befindet sich nicht in Liquidation; - Keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, ist rechtskräftig verurteilt worden, wegen: a) § 129 des Strafgesetzbuches (StGB) (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen), §129b StGB (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, c) § 261 StGB (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), d) § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, e) § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EU oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, f) § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), g) § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) h) §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), i) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder j) den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Ein Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Bewerber oder einem Bieter zuzurechnen, wenn sie für diesen Bewerber oder Bieter bei der Führung der Geschäfte selbstverantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß § 130 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für den Bewerber oder Bieter handelnden, rechtskräftig verurteilten Person vorliegt. - wir stellen sicher, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen bei der Erfüllung ihres Auftrags nicht die "Technologie von L. Ron Hubbard" anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten - Unser Unternehmen kommt seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem unser Unternehmen seinen Sitz hat, ordnungsgemäß nach. A = Ausschluss Es werden folgende Eigenerklärungen (A) gefordert: - Unser Unternehmen verfügt über eine Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 3,0 Mio. EUR pro Jahr Alternativ zu vorstehender Erklärung; - Unser Unternehmen wird im Auftragsfall die bestehende Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung gemäß der vorstehenden Vorgaben zu den Versicherungssummen aufstocken; - Bruttogesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2022-2024 oder 2023-2025) beziffern wir wie folgt. (A = Ausschluss, B = Bewertung) I. Referenzen - Es sind zwingend zwei Referenzen zu vergleichbaren Projekten mit einem Auftragsvolumen …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
bis zu 4-mal: einseitige Verlängerungsoption zugunsten des Zweckverbandes um jeweils ein Jahr
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eignung (A)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergab … ganz lesen§ 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YW6M52L#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 923 (Unterhaltungsdienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

21vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (29 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 3 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8a229085-9774-4222-be32-3a51e52f461e.