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ZVSN - Automatisiertes Fahrgastzählsystem - Lieferung, Installation, Inbetriebnahme

Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN) · Göttingen, Niedersachsen

Aktenzeichen 2025/06/148veröffentlicht 20.10.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 446 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Niedersachsen.

Alle Ausschreibungen: Software in Niedersachsen (15 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Automatisiertes System zur Fahrgastzählung - Lieferung, Installation, Inbetriebnahme nebst Nebenleistungen für den ZVSN insbesondere ein techn. Betriebsführungssystem (TBS)

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität50 %
Preis50 %
Qualität
Lastenheft, Projektteam und Konzept

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer zur Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Warten von AFZS für 122 Fahrzeuge sowie eines technischen Betriebsführungssystem verpflichtet. Der Auftrag ist insofern ein Rahmenvertrag, da für Leistungen Einzelverträge zum Einzelabruf zu schließen sind. Für di … ganz lesenMit dem Zuschlag ist der Auftragnehmer zur Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Warten von AFZS für 122 Fahrzeuge sowie eines technischen Betriebsführungssystem verpflichtet. Der Auftrag ist insofern ein Rahmenvertrag, da für Leistungen Einzelverträge zum Einzelabruf zu schließen sind. Für die Zeit von 2026 bis 2029 ist ein weiteres Kontingent für die Ausrüstung von bis zu 65 weiteren Fahrzeugen sicherzustellen. Ein Recht auf Abruf dieses zusätzlichen Kontingents besteht nicht.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXW5YYDYTKWYR12Y# Die Ausschluss- und Wertungskriterien sind Anlage 2 Angebotswertung und Anlage 8 Wertungsmatrix zu entnehmen. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXW5YYDYTKWYR12Y# Die Ausschluss- und Wertungskriterien sind Anlage 2 Angebotswertung und Anlage 8 Wertungsmatrix zu entnehmen. Der Zuschlag erfolgt auf dasjenige Angebot, das sich unter Berücksichtigung aller Umstände in der Angebotswertung als das wirtschaftlichste Angebot darstellt, d.h. dasjenige Angebot, das unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien das beste Preis-Leistungsverhältnis für die Auftraggeber bietet (§ 127 Abs. 1 Satz 2 GWB; § 58 Abs. 2 Satz 1 VgV). Zuschlagskriterium ist nicht ausschließlich der Preis, sondern daneben auch die Qualität der an-gebotenen Leistung. Zum Vergleich der Angebote findet das Verfahren "Leistung durch Preis" Anwendung. Dazu werden für jeden Bieter seine Leistungspunkte aus der Qualitätswertung durch den angebotenen Preis dividiert, mit 1000 multipliziert und auf zwei Stellen hinter dem Komma kaufmännisch gerundet. Das Zuschlagskriterium Leistung unterteilt sich in die Kriterien Erfüllungsgrad Lastenheft, Erfahrung des Projektleiters und Konzept zur Auftragsdurchführung. Die im jeweiligen Kriterium erreichten Punkte werden addiert. Folgende maximale Punktzahlen werden für die leistungsbezogenen Kriterien vergeben: Erfüllungsgrad Lastenheft: max. 750 Leistungspunkte Erfahrung des Projektteams: max. 125 Leistungspunkte Konzept zur Auftragsdurchführung: max. 125 Leistungspunkte Das Angebot mit der höchsten Punktzahl aus dem Verfahren "Leistung durch Preis" erhält den Zuschlag. Sollten mehrere Angebote die gleiche Punktzahl erlangen, so erhält das Angebot mit dem günstigeren Preis den Zuschlag. Für die Wertung sind Anlage 4 und Anlage 8 zwingend auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Fehlende wertungsrelevante Angaben werden nicht nachgefordert. Sich ergebende Bieterfragen sind ausschließlich schriftlich über den Vergabemarktplatz Niedersachsen an die Zentrale Vergabestelle zu richten. Informationen über die Überprüfungsfristen: Soweit Ihrer Rüge nicht abgeholfen wurde, ist gegen diese Entscheidung ein Antrag auf Nachprüfung durch die Vergabekammer beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Regierungsvertretung Lüneburg, auf der Hude 2, 21339 Lüneburg, zulässig. Der Antrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach § 161 GWB ist der Antrag schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen, unverzüglich zu begründen und soll ein bestimmtes Begehren enthalten (§ 161 GWB).

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Derovis GmbH, Berlin2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen (ZVSN)
Anschrift
Jutta-Limbach-Str. 3, 37073 Göttingen
Kontakt
vergabestelle@landkreis-northeim.de
Auskünfte
Landkreis Northeimvergabestelle@landkreis-northeim.de

Bei uns erfasst

6Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 488 (Informationssysteme und Server) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

51vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (19 Lose mit Angabe)
371.280 €Zuschlagswert im Median
256.350 € – 763.954 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens10 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.08.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 14.08.2025
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.08.2025
  5. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 06.08.2025
  6. BekanntmachungFrist 06.08.2025
  7. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist von 14.08.2025 auf 19.08.2025 verschoben
  8. 2. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 14.08.2025
  9. 1. Berichtigung · Informationen sind jetzt verfügbarFrist 14.08.2025
  10. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 06.08.2025 auf 14.08.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 968b5985-649a-4d57-afe5-38bd4158f17c.