ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger - Stadtraumgestaltungsmaßnahme Obere Ketschengasse - Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen
Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger · Coburg, Bayern
Aktenzeichen 1200-0452-2024/000528veröffentlicht 26.07.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 230 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 230 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 20 %, Leistung und Qualität 80 %.
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen10 %
- Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche15 %
- Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan5 %
- Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung10 %
- Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn10 %
- Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung10 %
- Methoden zur Kostensicherheit10 %
- Methoden zur Terminsicherheit10 %
- Preis20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 3,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −1,8 Punkte |
| 25 % teurer | −4 Punkte |
| 50 % teurer | −6,7 Punkte |
| 100 % teurer | −10 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Objektplanung Frei- und Verkehrsanlagen
Beschreibung des Loses
Architekten-/Ingenieurleistungen Objektplanung und -überwachung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI 2021 Objektplanung und -überwachung Verkehrsanlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 4 der HOAI 2021
Freianlagen: Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (91,15 % der Grundleistungen) Honorarzone IV Anrechenbare Kosten: 1.028.000 EUR (netto)
Verkehrsanlagen: Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (80,25 % der Grundleistungen) Honorarzone III Anrechenbare Kosten: 450.000 € (netto)
Besondere Leistungen: - Teilnahme an Sitzungen in politischen Gremien - Erstellen von Verkehrs- und Beschilderungsplänen - Örtliche Bauüberwachung - Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3 HOAI) Stufe 3 (LPH 4 HOAI) Stufe 4 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 5 (LPH 8-9 HOAI)
Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: Juli 2024 - Oktober 2024 Baubeginn: April 2025 Fertigstellung: April 2026
Straßenräumliche Neugestaltung der Rosengasse / "obere" Ketschengasse zwischen Albertsplatz und Markt
Die Rosengasse sowie die "obere" Ketschengasse befinden sich im Altstadtkern Coburgs und verbinden den neu gestalteten Marktplatz mit der sich derzeit in der baulichen Sanierung befindlichen Ketschenvorstadt. Gemäß der Vorbereitenden Untersuchung, die durch den Sanierungsträger erarbeitet wurde, gehören Rosen- und Ketschengasse zum Altstadtensemble Innenstadt, dabei wird die Ketschengasse der Kategorie "Straßen und Plätze von besonderer Bedeutung innerhalb des Altstadtensembles" zugeordnet. Die Gestaltung der Rosen- und Ketschengasse entspricht nicht mehr den Anforderungen der heutigen Nutzung und v.a. auch nicht der historischen Bedeutung des Ortes. Leitbild der Planung ist eine denkmalgerechte sowie barrierefreie Straßenraumgestaltung, die zum einen den denkmalgeschützten Brunnen in sich aufnimmt und sich nunmehr in das angrenzende historische Ensemble einfügt sowie zum anderen den Anforderungen einer modernen innerstädtischen Fußgängerzone auch unter Einbeziehung des ansässigen Gewerbes gerecht wird.
Der bauliche Zustand beider Gassen kann noch als gut bezeichnet werden. Deren Gestaltung, mit hohen Borden, Betonplatten, Asphalt, überdimensioniertem Straßenraum und zu schmalen Gehwegen, entspricht jedoch nicht mehr den Anforderungen der heutigen Nutzung und v.a. auch nicht der historischen Bedeutung des Ortes. Beide Gassen gehören zu den letzten noch asphaltierten Straßen in der Kernstadt. Nachdem der Marktplatz neu gestaltet wurde und derzeit die Ketschenvorstadt denkmalgerecht und qualitativ hochwertig ausgebaut bzw, saniert wird, gilt es nunmehr beide genannten Bereiche durch eine durchgehende Gestaltung zusammenzuziehen und somit auch der historischen Bedeutung und der Lage der Straßenzüge gerecht zu werden.
Neben der Notwendigkeit, die Straßenräume der heutigen Nutzung anzupassen und denkmalgerecht auszubauen wird durch die Umgestaltung zugleich die Aufenthaltsqualität durch hochwertige Materialien, verbesserte Raumaufteilung, gleichmäßigere Ausleuchtung sowie Barrierefreiheit wesentlich verbessert. Darüber hinaus wird den ansässigen Gewerbetreibenden mehr Fläche für Sondernutzungen wie z.B. Außengastronomie zur Verfügung gestellt.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag8 von 8 angegeben
- Qualität
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen
- Qualität
- Projektteam - Zusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
- Qualität
- Projektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
- Qualität
- Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
- Qualität
- Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
- Qualität
- Methoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
- Qualität
- Methoden zur Kostensicherheit
- Qualität
- Methoden zur Terminsicherheit
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Stufenweise Beauftragung Der Auftraggeber überträgt dem Auftragnehmer im Regelfall zunächst nur folgende Leistungen: LPH 1-2 HOAI (Stufe 1) Der Auftraggeber beabsichtigt bei Weiterverfolgung des Bauvorhabens, die folgenden weiteren Leistungsphasen zu übertragen: Stufe 2 (LPH 3 HOAI) Stufe 3 (LPH 4 HOAI) Stufe 4 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 5 (LPH 8-9 HOAI)
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
- Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger Mauer 12 96450 Coburg Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug R … ganz lesenkürzer
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger Mauer 12 96450 Coburg Der Bewerber hat anzugeben inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die" Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen; sämtliche Vergabe-/Auftragsunterlagen sind auf der Vergabeplattform tender24 eingestellt. Der Bewerbungsbogen und die anderen einzureichenden, bearbeitbaren Formulare sind auf den eigenen Rechner herunterzuladen, dort lokal auszufüllen und zu speichern. Teilnahmeanträge können ausschließlich von registrierten Bewerbern über die Vergabeplattform (tender24) in Textform eingereicht werden. Die ausgefüllten und lokal gespeicherten Unterlagen sind als Teil des Teilnahmeantrags auf die Plattform hochzuladen. Bei elektronischer Übermittlung in Textform ist der Bieter, der die Erklärung abgibt, zu benennen. Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden. Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: - Nachweis des gemittelten Jahres-umsatzes (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren für entsprechende Dienstleistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) [10 %] - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten sieben Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) [55 %] - Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV) [20 %] - Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV) [15 %]
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| RSP Freiraum GmbH, Dresden | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wohnbau Stadt Coburg GmbH als Sanierungsträger
- Anschrift
- Mauer 12, 96450 Coburg
- Kontakt
- info@
wohnbau-coburg.de - Auskünfte
- Stadt Coburg - Beschaffungsamtbeschaffungsamt@
coburg.de
Bei uns erfasst
Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 13.05.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Bezirk Niederbayern - Neubau Resozialisierungshaus am BKH Straubing - Leistungen der Fachplanung technische Ausrüstung HLSK (Anlagengruppen 1-3, 8) gem. §§ 53 ff HOAI - Leistungsphasen 3-9Bezirk NiederbayernFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4ca109ec-339b-4e07-8dfe-1edb771222ef.