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ZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9)

Verein Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. · Coburg, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2026/000921veröffentlicht 06.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 68 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.10.2026 – 29.09.2028, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Coburg96450, Bayern
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.

  • Angaben zur Projekteinschätzung35 %
  • Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung10 %
  • Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung10 %
  • Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung10 %
  • Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung10 %
  • Honorar25 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,3 Punkte
25 % teurer−5 Punkte
50 % teurer−8,3 Punkte
100 % teurer−12,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.09.2028
    vor 37 Tagen
  2. Veröffentlichung
    vor 32 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Objektplanung Freianlagen (LPH 2-9 HOAI)

Beschreibung des Loses

Objektplanung Freianlagen Leistungsphasen 2-9 HOAI Honorarzone III

Anrechenbare Kosten: ca. 390.000,00 EUR (netto)

Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 2 Stufe 2 = LPH 3 HOAI Stufe 3 = LPH 5-7 HOAI Stufe 4 = LPH 8-9 HOAI

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 4.579.220,00 EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen.

Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht.

Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht derzeit ein Mehrfamilienwohnhaus welches jedoch im Juli 2026 rückgebaut wird. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Walnussbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von ca. 1.926,00 m2. Das geplante Schulgebäude hat eine Grundfläche von ca. 557,00 m2.

Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zu führen. Die Freianlagen sollten Raum für Kreativität und Spielspaß am Nachmittag geben. In einem Sandspielplatz kann gestaltet und gewerkelt werden. Ein größerer Spielturm kann für viele Kinder gleichzeitig mehrere Klettermöglichkeiten bieten. Bei einer Slackline können die Kinder ihren Gleichgewichtssinn schulen. Freiflächen als Hügellandschaft lockern das Gelände auf und schaffen eine spannende Atmosphäre. Höhenunterschiede können mit Kletterrampen überwunden werden. Für gemeinsames Kochen wäre ein Hochbeet wünschenswert. In diesem können die Kinder von der Aussaat bis zum Verzehr den Kreislauf der Natur kennenlernen. In einem kleinen Geräteschuppen können die beweglichen Spielgeräte für den Außenbereich untergebracht werden. Im vorderen Teil des Grundstücks entsteht ein Carport mit Geräteschuppen. Die Kosten hierfür werden in der KG 500 bereitgestellt. Die Planungsleistung wird der Objektplanung Gebäude zugeordnet und von dort koordiniert. Die Zuwegung und die Herstellung der Oberflächen fallen in den Bereich der Freianlagenplanung. Ebenso die Gestaltung des Vorplatzes. Hier sollte eine Möglichkeit des Unterrichts im Freien geschaffen werden, welche ebenso als Teil des Pausenhofbereichs nutzbar ist. Im Pausenhofbereich sollte, soweit als möglich, auf eine Versiegelung der Flächen verzichtet werden. Auf die Herstellung von ausreichenden Sitzmöglichkeiten und schattenspendenden Bereichen ist zu achten. Hier gilt: Natürliche Schattenspender sind zu bevorzugen. Der Pausenhof sollte wenigstens zwei Ballspielmöglichkeiten haben. Das 3,00 m breite Geh- und Fahrrecht des Hinterliegergrundstücks ist bei der Planung zu berücksichtigen. Abschließend ist zu ergänzen, dass eine barrierefreie Erschließung des gesamten Schulgebäudes zwingend notwendig ist.

Der geplante Beginn der Bauarbeiten März 2027. Die Fertigstellung der Maßnahme ist im August 2028 geplant und danach folgt der Nutzungsbeginn im September 2028.

Bedingungen

Zuschlag6 von 6 angegeben

Angaben zur Projekteinschätzung35 %
Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung10 %
Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung10 %
Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung10 %
Allgemeine Auskünfte zur Projektabwicklung10 %
Honorar25 %
Qualität
Angaben zur ProjekteinschätzungAufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualität
Allgemeine Auskünfte zur ProjektabwicklungProjektteam - Verfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualität
Allgemeine Auskünfte zur ProjektabwicklungTerminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualität
Allgemeine Auskünfte zur ProjektabwicklungOrganisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualität
Allgemeine Auskünfte zur ProjektabwicklungMethoden zur Kostensicherheit
Kosten
HonorarHonorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.10.2026
Vertragsende
29.09.2028
Verlängerung
bis zu 3-mal: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsabschluss mit der Erbringung der folgenden Leistungsstufe: Vertragsstufe 1: LPH 2 HOAI Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Leistungen stufenweise abzurufen: Vertragsstufe 2: LPH 3 HOAI Vertragsstufe 3: LPH 5-7 HOAI Vertragsstufe 4: LPH 8-9 HOAI
Optionen
Optionale Vertragsverlängerung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. Lauterer Straße 60 96450 Coburg Die Bieter haben anzugeben, inwieweit das Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist eine … ganz lesenDas Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. Lauterer Straße 60 96450 Coburg Die Bieter haben anzugeben, inwieweit das Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist eine "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Nachunternehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
HOFFMANN.SEIFERT.PARTNER / architekten ingenieure, Suhl6

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Auskünfte
Stadt Coburg - Beschaffungsamtbeschaffungsamt@coburg.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.134vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (723 Lose mit Angabe)
318.534 €Zuschlagswert im Median
180.000 € – 560.000 €mittlere Hälfte, 429 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 31.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 972bd62d-16e6-4bca-a2f0-6235bba11299.