ZV - Verein Sonderpädagogik - Neubau einer offenen Ganztagesschule - Objektplanung Freianlagen
Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. · Coburg, Bayern
Aktenzeichen 1200-0452-2024/000917veröffentlicht 04.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen20 %
- Projektteam5 %
- Projektteam5 %
- Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn5 %
- Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung15 %
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Innovation während der Leistungserbringung20 %
- Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Heute
Beschreibung
Objektplanung Freianlagen
Beschreibung des Loses
Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Freianlagen gemäß Teil 3 Abschnitt 2 der HOAI 2021
Leistungsphasen 1 bis 9 HOAI (98,95 % der Grundleistungen) Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3 HOAI) Stufe 3 (LPH 4 HOAI) Stufe 4 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 5 (LPH 8-9 HOAI)
Honorarzone III
Anrechenbare Kosten: KG 500 115.000,00 EUR (netto)
Terminplanung: Ausführungszeitraum der Planungsleistungen: Juli 2024 - Juli 2025 Baubeginn: Obtober 2025 Fertigstellung: August 2027
Die Glockenbergschule in Neustadt b. Coburg wurde von 1831-1833 erbaut und ist heute ein Baudenkmal gemäß Art.1, Abs.2 DSchG.
Um den gesetzlichen Bestimmungen im Zuge der Ganztagesbetreuung von Kindern im Grundschulalter gerecht zu werden, wurde die Möglichkeit einer Unterbringung des dadurch entstehenden zusätzlichen Raumbedarfs im Gebäude der Glockenbergschule geprüft. Darüber hinaus ergab sich ein Mehr an Platzbedarf für die Diagnose- und Förderklassen. Diese werden nach dem LehrplanPLUS Grundschule 1./2. Jahrgangsstufe in 3 Klassen a 14 Kinder unterrichtet. Nachdem die Prüfung ein negatives Ergebnis ergab, wurde nach einem geeigneten Grundstück, in der unmittelbaren Nähe der Glockenbergschule gesucht.
Die Stadt Neustadt b. Coburg war im Besitz eines geeigneten Grundstücks in der Brunnenstraße 10. Auf diesem Grundstück steht bereits ein Mehrfamilienwohnhaus mit Zufahrt rechts neben und Parkmöglichkeiten hinter dem Gebäude. Der Rest des Grundstücks ist Wiesenfläche mit mehreren kleineren Bäumen und Sträuchern und einem großen markanten Laubbaum an der südwestlichen Grundstücksgrenze. Durch das Grundstück verläuft ein Geh- und Fahrtrecht zur Erschließung des dahinterliegenden Grundstücks. Der Streckenverlauf des Geh- und Fahrtrechts im Grundstück ist nicht näher definiert. Die Breite des Geh- und Fahrtrechts ist auf 3,00m festgeschrieben. Das Grundstück mit einer Gesamtgröße von ca. 1.697,00 m2 wurde in zwei Grundstücke aufgeteilt. Das bereits bebaute Grundstück hat nach dem Verkauf eine Größe von ca. 530,00 m2. Das vom Förderverein erworbene Grundstück hat eine Größe von ca. 1.167,00 m2.
Differenzierte Unterrichtsangebote erfordern dementsprechend 3 allgemeine Unterrichtsräume mit einer Größe von je 70 m2 und zugehörige Teilungs- und Förderräume mit einer Größe von je ca. 16 m2, die meist parallel zum eigenen Unterricht genutzt werden. Für den Bereich des Ankommens der Kinder vor Unterrichtsbeginn und auch für eine differenzierte Unterrichtsbegleitung (Teilungs- und Förderraum) soll ein zentraler Raum, mit direkter Anbindung an alle Unterrichtsräume entstehen. Außerdem bedarf es einen Raum, indem kontinuierliche Teamabsprachen der Lehrkräfte untereinander, regelmäßiger Beratung unter Hinzuziehung von Eltern und Kooperationspartnern und/ oder anderer Institutionen stattfinden können. Bevorzugt sollen sich alle Räume auf einer Ebene befinden, um den vorgesehenen Lernstrukturen gerecht zu werden. Ein Speiseraum/Mensa in einer Größe von 50m2 sowie eine sich anschließende Ausgabe- und Spülküche von 20 m2 Größe sollen in das Gebäude ebenso integriert werden wie ein Arztzimmer, ein Lagerraum, ein Teamzimmer für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal und die für so ein Gebäude notwendigen Nutzflächen. Die eigentliche Schulverwaltung befindet sich im Haupthaus der Glockenbergschule und soll auch dieses Gebäude mitverwalten. Sonderpädagogische Aufgaben an einer Schule umfassen neben der sonderpädagogischen Begleitung und dem Unterricht in Kleingruppen- und Einzelsituationen, erhöhte diagnostische, beratende und verwaltungsfachliche Aufgaben. Die entsprechenden Räume sollen multifunktional genutzt werden: Förderunterricht, Beratungs- und Besprechungsraum. Im Zuge des offenen Ganztagesangebots gehört es zum pädagogischen Konzept der Schule, neben der klassischen Hausaufgabenbetreuung, die Neigungen und Stärken des Kindes zu fördern und somit zu einer selbstbestimmten Entwicklung zu führen. Deshalb sind im Nachmittagsangebot verschiedene Themenbereich zu realisieren. Hier sind im Einzelnen folgende Funktionen zu nennen: Leseoase, um den Spaß am Lesen zu fördern. Dieser Bereich sollte Möglichkeiten zum gemütlichen Verweilen ebenso wie zu Vorlesestunden und Leseprojekte geben. Entspannungsoase/Chillecke/Snoezelraum, um den Kindern die Bereiche Ruhe, Selbstwahrnehmung und Entspannung nahe zu bringen. Kreativbereich, mit Spielzeugen werden die Fähigkeiten wie abstraktes Denken und mathematische Intelligenz, sowie Feinmotorik weiterentwickelt. Durch das Ausdenken eigener Spielweisen und -welten wird die Fantasie der Kinder gefordert und gefördert. Die Themenbereiche können sich auf die verschiedenen Räume des Gebäudes, einschl. der Mensa, verteilen. Sollen aber so flexibel angelegt sein, dass diese den normalen Unterrichtsbetrieb und einer Aula Nutzung nicht gegenüberstehen. Für das Mittagessen ist in der Mensa eine Ausgabe- und Spülküche mit Vorbereitungszone und Lagerraum vorzusehen. Der als Mensa geschaffene Raum soll zugleich als Aula nutzbar sein. Abschließend ist zu ergänzen, dass eine barrierefreie Erschließung des gesamten Schulgebäudes zwingend notwendig ist.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag7 von 7 angegeben
- Qualität
- Aufgabenstellung und Projektanforderungen
- Qualität
- ProjektteamZusammensetzung, Organisation, Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
- Qualität
- ProjektteamVerfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
- Qualität
- Organisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort / Erreichbarkeit für den Bauherrn
- Qualität
- Terminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
- Qualität
- Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Innovation während der Leistungserbringung
- Preis
- Honorarangebot
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- Stufe 1 (LPH 1-2 HOAI) Stufe 2 (LPH 3 HOAI) Stufe 3 (LPH 4 HOAI) Stufe 4 (LPH 5-7 HOAI) Stufe 5 (LPH 8-9 HOAI)
- Optionen
- Stufenweise Beauftragung
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27, 91522 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V. Lauterer Straße 60 96450 Coburg
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Kittner & Weber Ingenieurbüro GmbH, Sonnefeld | 2 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Sonderpädagogik für Kinder im Coburger Land e.V.
- Anschrift
- Lauterer Straße 60, 96450 Coburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Architekturleistungen in Bayern (51 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ALN Architekturbüro Leinhäupl + Neuber GmbH8 Zuschläge
- Bär, Stadelmann, Stöcker Architekten und Stadtplaner PartGmbB8 Zuschläge
- Architekt + beratende Ingenieure Weber PartGmbB7 Zuschläge
- Diezinger Architekten GmbH7 Zuschläge
- H2M Architekten + Stadtplaner GmbH7 Zuschläge
- LMJD Dennerle Motzet Architekten Part mbB7 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 15a110da-d580-4e59-9790-99e0048789bb.