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ZV - Bezirk Oberfranken - Neubau Großküche mit Kantine - Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 5-9 HOAI) - Küchentechnische Einrichtung (AG 7)

Stadt Coburg - Beschaffungsamt · Coburg, Bayern

Aktenzeichen 1200-0452-2026/000597veröffentlicht 13.05.2026erstmals 13.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 145 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 13.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
40 Monate01.09.2026 – 31.12.2029, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Coburg96450, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigtender24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 94 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (25 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Angaben zur Projekteinschätzung10 %
  • Projektteam10 %
  • Projektteam10 %
  • Termine5 %
  • Erreichbarkeit15 %
  • Qualitätssicherung5 %
  • Kostensicherheit5 %
  • Terminsicherheit5 %
  • Honorar30 %
  • Honorar5 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 6 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 5 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2029
    vor 2 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 5-9 HOAI) - Küchentechnische Einrichtung - AG 7

Beschreibung des Loses

Fachplanung Technische Ausrüstung Küchentechnische Einrichtung - AG 7 Leistungsphasen 5-9 HOAI Honorarzone III

Anrechenbare Kosten: ca. 2,5 Mio. EUR (netto)

Stufenweise Beauftragung: Stufe 1 = LPH 5-7 HOAI Stufe 2 = LPH 8 HOAI Stufe 3 = LPH 9 HOAI

Die Gesamtkosten für die Baumaßnahme dürfen den folgenden Betrag (in EUR brutto) nicht überschreiten: 18,7 Mio. EUR. Dieser Betrag setzt sich aus Kosten der Kostengruppen 200 - 700 nach DIN 276 zusammen.

Der Küchenneubau ist in zentraler Lage geplant, als Standortstärkung des Zentrums des Bezirkskrankenhauses Bayreuth. Der Übersichtslageplann verdeutlicht die Lageder Küche in Bezug auf die weiteren Neubauten auf demGelände. Im Norden der Neu- bzw. Anbau der Forensik 5, im Nordwesten der Neubau der Kinder- und Jugendpsychiatrie und im Süden, der Neubau der Heilpädagogischen Station. Es ist eine kompakte Gebäudeform auf der Basis einer gut funktionierenden, zweckmäßigen Großküche für einen wachsenden Krankenhausbetrieb, die gleichzeitig dem Anspruch eines zeitgemäßen, attraktiven Ortes fürs Essen, Treffen, Veranstaltungen gerecht wird. Der Baukörper in Hanglage hat einen Bruttorauminhalt von knapp 16.000 m³, die Bruttogeschossflächen der beiden Ebenen addiert betragen ca. 3.000 m². Die Großküche mit optimierten, wirtschaftlichen Produktionsabläufen bildet die Basis des Erdgeschossgrundrisses. Sie nimmt mit den dazugehörigen Nebenräumen nahezu die gesamte Erdgeschossfläche ein. Die Andienung erfolgt über einen seitlichen Betriebshof, der mit der Anlieferungszone auf einen optimalen Warenfluss abgestimmt ist. Die Küchenplanung stellt auf die Versorgung von bis zu 900 Patienten täglich sowie auf die Versorgung von 300 Gästen (Mitarbeiter und Besucher) täglich ab. Zudem ist ein Veranstaltungscatering von ca. 8.500 Gästen jährlich möglich. Das Obergeschoss, über den Haupteingang auf Zwischenebene erreichbar, wird vom zweiseitig verglasten Speisesaal dominiert. Um den Zugangsbereich sind Foyer mit Garderobe und sanitäre Anlagen angeordnet. Vom Speisesaal gelangt man auf eine Terrasse, die als Raumergänzung gedacht ist. Speisesaal und überdachte Terrasse sind für eine Bestuhlung an Tischen für bis zu 200 Personen vorgesehen. Durch eine lose Möblierung kann der Speisesaal - auch kurzfristig - für Veranstaltungen mitgenutzt werden. Mit dem Küchenneubau entsteht ein weiterer wichtiger Baustein hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung des gesamten Standorts. Er ist in die Planungen zu einer Transformation des gesamten Standortes zur wirtschaftlichen und CO2- neutralen Energieversorgung eingebettet. Die Dachfläche wurde von Aufbauten der Haustechnik soweit möglich freigehalten und wird mit einer Photovoltaikanlage zur Eigenstromnutzung bestückt.

Als nächster Planungsschritt folgt die Ausarbeitung der Genehmigungsplanung als Basis für die Einreichung des Antrags auf Baugenehmigung beim Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth, im Frühjahr dieses Jahres, mit der Zielsetzung die Baugenehmigung bis zum Herbst 2026 zu erhalten. Standort und Bauvorhaben wurden mit den Vertretern der Stadt Bayreuth zu einem frühen Planungszeitpunkt vorbesprochen. Parallel dazu folgt die Ausschreibung bzw. öffentliche Auftragsvergabe der Gebäudeplanung und Fachplanungen ab Leistungsphase 5. Bis einschließlich Leistungsphase 4 wurde die Gebäudeplanung von der Stabsstelle Bauen des Bezirks Oberfranken durchgeführt. Eine weiterführende interne Planungsleistung ist aufgrund der vielfältigen Aufgaben der Stabsstelle Bauen nicht möglich.

Unter Berücksichtigung der Einarbeitung der dann beauftragten Gebäudeplaner wird ab Herbst 2026 mit dem Beginn der Ausführungsplanung durch die Gebäudeplaner und die Fachplaner gerechnet. Der Start der Baufeldfreimachung mit den Rodungsarbeiten ist für den Herbst 2026 vorgesehen. Die weitere Baufeldfreimachung und die Durchführung des Spezialtiefbaus (Bohrpfahlwände) ist ab Frühjahr 2027 geplant, in Abhängigkeit der gegenüberliegenden Baustelle Neubau Kinder- und Jugendpsychiatrie - dort müssen die Rohbauarbeiten abgeschlossen und ein Teil der Baustelleneinrichtungsfläche für den Neubau der Großküche zur Verfügung gestellt werden. Der geplante Beginn der Rohbauarbeiten ist im Sommer 2027. Die Fertigstellung des Gebäudes ist bis Frühjahr 2029 geplant und danach folgt die Inbetriebnahme und der Küchen-Umzug bis zum Herbst 2029. Der Abschluss der Baumaßnahme ist somit bis Jahresende 2029 geplant.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag10 von 10 angegeben

Angaben zur Projekteinschätzung10 %
Projektteam10 %
Projektteam10 %
Termine5 %
Erreichbarkeit15 %
Qualitätssicherung5 %
Kostensicherheit5 %
Terminsicherheit5 %
Honorar30 %
Honorar5 %
Qualität
Angaben zur ProjekteinschätzungAufgabenstellung und Projektanforderungen
Qualität
ProjektteamZusammensetzung, Organisation Vertretungsregelung, Projektleitung, Besetzung der einzelnen Planungsbereiche
Qualität
ProjektteamVerfügbarkeit, sofortiger Arbeitsbeginn, Personaleinsatzplan
Qualität
TermineTerminplan zur vorgesehenen Projektabwicklung
Qualität
ErreichbarkeitOrganisation der Bauleitung / Präsenz vor Ort /Erreichbarkeit für den Bauherrn
Qualität
QualitätssicherungMethoden zur Qualitätssicherung der Planung, Ausschreibung, Bauüberwachung
Qualität
KostensicherheitMethoden zur Kostensicherheit
Qualität
TerminsicherheitMethoden zur Terminsicherheit
Kosten
HonorarHonorar für Grundleistungen aus dem Leistungsbild
Kosten
HonorarHonorar für Besondere Leistungen und Stundensätze

Eignung12 von 12 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung der technischen Ausrüstung des Bewerbers sowie Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Ausführung des Auftrags verfügt, muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung muss als gesonderte Anlage dem Bewerbungsbogen beigefügt werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen wer … ganz lesenGeeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigen werden, die mehr als drei Jahre, jedoch höchstens zehn Jahre zurückliegen (Stichtag: 01.01.2016). Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Die Vergleichbarkeit der Referenzleistungen bemisst sich im vorliegenden Fall an der Erfüllung nachfolgender Kriterien. Aus den Angaben zu den Referenzen muss die Erfüllung der allgemeinen und besonderen Mindestanforderungen eindeutig hervorgehen. Mindestanforderung: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen aus den letzten zehn Jahren mit mindestens den LPH 5-8 HOAI (Kombinationen z.B. Referenz A: LPH 5-6 HOAI + Referenz B: LPH 7-8 HOAI sind zulässig) im zu vergebenden Leistungsbild. Hierbei muss es sich um zwei Referenzen mit Planungsleistungen bei ähnlichen Einrichtungen mit vergleichbaren Planungs- und/oder Beratungsanforderungen (Honorarzone III oder höher) und mit Kosten für küchentechnische Anlagen der KG 400 nach DIN 276 von mind. 2,0 Mio. EUR (netto) handeln. Es muss sich hierbei nicht zwingend um Objekte der gleichen Nutzungsart handeln. Die Vergleichbarkeit wird durch Referenzleistungen erreicht, die nach Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung in dem Sinne ähnlich sind, dass sie für den öffentlichen Auftraggeber den sicheren Schluss darauf zulassen, der Bewerber verfüge über die für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde. Eine Referenz sollte die Planungsleistungen von Großküchen beinhalten.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) b … ganz lesenBescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV): Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden. Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht. Mindestanforderung: Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnungen "Ingenieur" (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums einer einschlägigen Fachrichtung an einer Universität oder Hochschule; Studienabschluss Bachelor, Diplom oder Master). Neben dem geforderten Ingenieur als akademischen Bildungsweg werden auch "Staatlich geprüfte Techniker" und "Meister" in fachbezogenen Laufbahnen zugelassen. Spezielle Fortbildungen oder Zusatzqualifikationen wie z. B. Freie Fachplaner im Verband der Fachplaner Gastronomie - Hotellerie - Gemeinschaftsverpflegung e. V. sind nachzuweisen.
Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Angabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV … ganz lesenAngabe der durchschnittlichen jährlichen Anzahl an technische Fachkräfte oder an technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. "Technische Fachkräfte" im Sinne des § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV sind Fachkräfte, deren Leistungen eine durch Qualifikationen und Berufserfahrung belegbare besondere Fachkunde erfordern. Hilfsdienste und Sekretariatstätigkeiten fallen nicht darunter. Angaben zur Struktur und Organisationsform in Form eines Organigramms (max. 2 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitungen, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer (Eignungsleihe) und /oder Mitglieder der Bewerbergemeinschaft kennzeichnen. Mindestanforderung: Mindestens eine technische Fachkraft oder technische Stelle (Vollzeitäquivalente) im zu vergebenden Leistungsbild
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräf … ganz lesenEigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bewerbers und die Zahl der Führungskräfte des Bewerbers jeweils in den letzten drei Jahren ersichtlich wird. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die Zahl der Führungskräfte jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und der Führungskräfte anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als Beschäftigte gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer. Beschäftigtenzahl des konkreten Bewerberrunternehmens - nicht etwa des Gesamtkonzerns. Beschäftigte müssen nicht zwangsläufig Arbeitnehmer im Sinne des § 611a Abs. 1 BGB sein. Unter diesen Begriff können auch nicht zur Geschäftsführung gehörende Gesellschafter und freie Mitarbeiter fallen. Mindestanforderung: keine
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringere … ganz lesenNachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Mindestdeckungssumme bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Im Falle von geringeren Deckungssummen als nachstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Haben sich für die Versicherung mehrere Versicherer zusammengeschlossen, so ist vom Bewerber zusätzlich die Vereinbarung einer Führungsklausel herbeizuführen, durch welche die zusammengeschlossenen Versicherer gegenüber dem Auftraggeber uneingeschränkt durch einen der Versicherer als Gesamtschuldner vertreten werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Mindestanforderung: Mindestdeckungssummen in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden sowie in Höhe von 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (jeweils pauschal je Schadensfall). Die Deckungssumme muss pro Versicherungsjahr mindestens einfach zur Verfügung stehen.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung: 150.000,00 EUR (netto) als gemittelter Gesamtjahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermitte … ganz lesenEigenerklärung des Bewerbers über den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Planungsleistungen im Leistungsbild Fachplanung Technische Ausrüstung), jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Sollte der tätigkeitsbezogene Umsatz nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils ein tätigkeitsbezogener Umsatz anzugeben, der in dem betreffenden Geschäftsjahr mindestens erzielt worden ist. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Ist der Bewerber oder ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit. Maßgebend für die Einhaltung des Mindest-Jahresumsatzes ist in diesem Fall der Durchschnittswert aus den Geschäftsjahren seiner Tätigkeit. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Sofern ein Mindest-Jahresumsatz gefordert wird, genügt es, wenn der Durchschnittswert der Addition der Jahresumsätze der Mitglieder diesen Mindestumsatz erreicht. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze im Tätigkeitsbereich des Auftrages. Mindestanforderung: 100.000,00 EUR (netto) als gemittelter Jahresumsatzes des Unternehmens im Tätigkeitsbereich des Auftrags
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
31.12.2029
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsabschluss mit der Erbringung der folgenden Leistungsstufe: Vertragsstufe 1: LPH 5-7 HOAI Der Auftraggeber beabsichtigt folgende Leistungen stufenweise abzurufen: Vertragsstufe 2: LPH 8 HOAI Vertragsstufe 3: LPH 9 HOAI
Optionen
Optionale Vertragsverlängerung
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
tender24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Promenade 27 (Schloss), 91522 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Fris … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit -der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter/Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Das Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Bezirk Oberfranken - namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) Cottenbacher Str. 23 95445 Bayreuth Die Bieter haben anzugeben, inwieweit d … ganz lesenDas Beschaffungsamt der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren namens und im Auftrag des folgenden Auftraggebers durch: Bezirk Oberfranken - namens und im Auftrag der Gesundheitseinrichtungen des Bezirks Oberfranken (GeBO) Cottenbacher Str. 23 95445 Bayreuth Die Bieter haben anzugeben, inwieweit das Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist eine "Eigenerklärung Bezug Russland" (FB 127) auszufüllen und als Teil des Angebots abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Nachunternehmer, Lieferanten und Eignungsverleiher gemäß den Bedingungen der Erklärung abzugeben. Auswahlkriterien für den Teilnahmewettbewerb: Gemittelter Gesamtjahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren [§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV]: 10 % Gemittelter Jahresumsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV]: 10 % Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge der letzten Jahre [§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV]: 35 % Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen [§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV]: 20 % Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität der Dienstleistung [§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV]: 5 % Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren [§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV]: 10 % Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags [§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV]: 10%

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.854vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.128 Lose mit Angabe)
179.279 €Zuschlagswert im Median
95.727 € – 350.878 €mittlere Hälfte, 800 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Bayern (95 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 15.06.2026
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 15.06.2026
  4. BekanntmachungFrist 15.06.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ca56c923-7ce5-4c78-aab7-8a4323449189.