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Zuschlag_digitale Behandlungsinformation und Aufklärungsvideos

Klinikum Dahme-Spreewald GmbH · Lübben, Brandenburg

Aktenzeichen 240425veröffentlicht 04.11.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 12 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,3 Mio. €
Laufzeit
36 Monate
Lose
1
Verfahren
Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Punkte aus dem Leistungsverzeichnis60 %
  • Angebotspreis aus dem Preisblatt ("Wertungspreis")40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die noch fehlende Lösung für die vollumfängliche Umsetzung des Fördertatbestands 2 (Digitales Patientenportal (§19 Abs. 1 Satz 1 Nr.5 KHSFV) und 3 (Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV)). Die Sana hat das strategische Ziel in vielen Bereichen, vollumfängliche digitale Prozesse zu etablieren. Das Patientenportal nach FTB2 sowie die Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation nach FTB3 sollen den Prozess vor der Aufnahme, während der Behandlung sowie das Überleitungs- und Entlassmanagement unterstützen und eine nahtlose Kommunikation und Informationsaustausch zwischen Patientinnen/en, Ärzten/innen und medizinischem Personal ermöglichen. Die Sana Kliniken AG legt besonderen Wert auf die Erfüllung der Muss-Kriterien gemäß den Vorgaben des KHZG. Die gesuchte Lösung soll dazu dienen, dass Patienten sich bereits vor der physischen Aufnahme in einer Sana-Einrichtung über die bevorstehende Behandlung informieren (z.B. in Form von (Aufklärungs-)Videos) können. Die Einbindung passender Informations-/Aufklärungsfilme führt zu einer größeren Patientenzufriedenheit durch die Erhöhung der Gesundheitskompetenz und besseres Verständnis für den bevorstehenden Eingriff/Behandlung. Die Lösung muss über eine umfängliche Indikationsbibliothek verfügen, da die Sana ein sehr großes Spektrum an Behandlungen anbietet. Das System muss sich in das Patientenportal integrieren lassen. Des Weiteren ist der strukturierte Datenaustausch mit bestehenden Primärsystemen (insb. KIS) ebenfalls Pflicht. Zusätzlich zur Bereitstellung der Lizenzen und der Installation der Lösung wird auch die langfristige Begleitung des Projekts gefordert. Des Weiteren erwartet die Sana Kliniken AG ein ausgereiftes Schulungskonzept mit ausreichender Begleitung durch den Auftragnehmer. Diese Aufträge werden ausschließlich durch die in der Vertragsanlage 3 "Verzeichnis Auftraggeber" genannten Auftraggeber an das(die)jenige(n) Unternehmen erteilt, das(die) zu diesem Zeitpunkt Vertragspartner der Rahmenvereinbarung ist(sind). Die Auftraggeber sind Empfänger von Fördermitteln aus dem Krankenhauszukunftsfonds und danach durch den Fördermittelbescheid zur Einhaltung des Vergaberechts verpflichtet. Einige Auftraggeber sind als öffentliche Auftraggeber im Sinne des GWB ohnehin an das (Kartell-) Vergaberecht gebunden. Die näheren Einzelheiten des konkreten Beschaffungsvorhabens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen

Beschreibung des Loses

4 Funktionale Anforderungen 4.1 Digitale Anamnese - Die Anamnese kann losgelöst von örtlichen Gegebenheiten und asynchron selbst vom Patienten durchgeführt werden. - Neben einer Basisanamnese gibt es auch eine eingriffsbezogene Anamnese sowie eine Pflegeanamnese. - Daten werden strukturiert erfasst und können in weitere Subsysteme weitergegeben werden 4.2 Digitale Aufklärung - Aufklärungsbögen stehen zu einer Vielzahl an Indikationen und mehrsprachig zur Verfügung. - Handschriftliche Annotationen und Individualisierung des Aufklärungsbogens sind möglich. - Aufklärungsvideos und indikationsbezogene Informationen zur Behandlung werden für den Patienten digital zugänglich gemacht. - Dokumente können revisionssicher archiviert werden. 4.3 Digitale Unterschrift - Aufklärungsbögen können digital unterschrieben werden. - Behandlungsverträge, Zusatzleistungen, Formulare, DSVGO-Dokumente, etc. können signiert werden. 4.4 Integration eigener Dokumente - Eigene Dokumente wie Datenschutzvereinbarungen, Wahlleistungen etc. können in den digitalen Workflow integriert und editiert werden. - Dokumente können bearbeitet und elektronisch Unterschrieben werden. 5 Anbindung an Interoperabilitätsplattform Um einen einrichtungsübergreifenden Datenaustausch und Dokumentenzugriff zu ermöglichen, mit denen die Portallösung kommuniziert, wird eine einheitliche technische Infrastruktur benötigt. 5.1 Kurzbeschreibung IOP Die Interoperabilitätsplattform (IOP) wurde konzipiert, um die unterschiedlichen Einrichtungen der Sana Kliniken AG zu vernetzen und einen einrichtungsübergreifenden Datenaustausch und Dokumentenzugriff zu realisieren. Kern des Konzeptes ist es, in jeder Einrichtung harmonisierte Kopien der wesentlichen Daten in einem IHE-Repository zu halten und über diese "Affinity-Domains" hinweg eine zentrale "Datendrehscheibe" aufzubauen, die bei vorliegenden Einwilligungen und Berechtigungen Abfragen nach Dokumenten eines Patienten an die jeweiligen Häuser weiterleitet. Die zentrale Stelle wirkt nach außen wie eine Affinity-Domain, die alle Daten aller Einrichtungen enthält und gibt die eingehenden XDS-Anfragen, nach einer Prüfung der Berechtigungen, an die einzelnen Einrichtungen weiter, bündelt die Ergebnisse und liefert diese aus. So lässt sich ein IHE-Viewer nutzen, um alle Dokumente aus allen Einrichtungen zu sehen. Für die zentrale Stelle wird auch ein Repository verwendet, um Dokumente zu speichern, die keinen Bezug zu einer einzelnen Einrichtung haben. Hier werden Einwilligungen, Profil-Informationen und Zusatzinformationen zu einrichtungsübergreifenden automatischen Systemen abgelegt. Solche automatischen Systeme können auch zum Zugriff auf die Daten berechtigt werden, um z.B. Anwendungen der künstlichen Intelligenz einzusetzen, um generelle Empfehlungen zu erzeugen, die auf Grundlage der Gesamtdaten berechnet werden. Bestandteil des Systems ist auch die Zusammenführung der lokalen Master-Patienten-Index-Einträge (MPI) in einen Sana-weiten Master-Patient-Index (eMPI), der nur für Patienten auch Daten enthält, die in die entsprechende Nutzung explizit eingewilligt haben. Um die dabei notwendigen Repositories auch optimal nutzen zu können, sollen diese losgelöst vom Anbieter der IHE-Umgebung aufgebaut werden und als Nebeneffekt auch als Langfristarchive für digitale Dokumente einsetzbar sein. Die zentrale Komponente soll auch von der Sana-weiten Portallösung "MeineSana" genutzt werden, um die Daten der Portalanwendung abzulegen, aber auch die Funktion des einrichtungsübergreifenden Dokumentenzugriffs zu realisieren. Dabei verbleiben die Daten immer in den Einrichtungen und werden nur nach der Rechteüberprüfung zur Anzeige oder dem Download über das Portal ausgeliefert. Es muss sichergestellt werden, dass die Datenhaltung unter der Patientenhoheit liegt und es eine übergreifende Nutzer- und Zugriffsverwaltung gibt. Es wird davon ausgegangen, dass die Bieter ein eigenes Identity-Management für Patienten nutzen und auch Dokumente austauschbar machen. Die Bieter müssen in der Lage sein ihr eigenes Identity-Management an den eMPI der IOP anzubinden und auch bilaterale Schnittstellen zum Dokumentenmanagement der Einrichtung und von MeineSana aufzubauen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Punkte aus dem Leistungsverzeichnis60 %
Angebotspreis aus dem Preisblatt ("Wertungspreis")40 %
Qualität
Punkte aus dem Leistungsverzeichnis
Preis
Angebotspreis aus dem Preisblatt ("Wertungspreis")

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
7.1_Rahmenvereinbarung Softwarelizenz: 16.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt wurde. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich au … ganz lesen7.1_Rahmenvereinbarung Softwarelizenz: 16.1 Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Zuschlag auf das Angebot des Bieters zum Abschluss der Rahmenvereinbarung erteilt wurde. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern sie nicht mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird. 16.2 Von dem Ende der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung bleibt die Wirksamkeit eines Einzelauftrags unberührt. Soweit die Rahmenvereinbarung vor dem Ende der Laufzeit eines Einzel-auftrags endet, gelten die Regelungen der Rahmenvereinbarung als Bestandteil des Einzelauftrags fort. 16.3 Die Laufzeit eines Einzelauftrags ergibt sich aus den darin vereinbarten Regelungen, soweit in der Rahmenvereinbarung nichts Abweichendes geregelt ist. Grundsätzlich hat ein Einzelauftrag eine Mindestlaufzeit von 36 Monate und beginnt mit dem 1. des Monats, der auf den Monat folgt, in dem der Einzelauftrag von dem jeweiligen Auftraggeber erteilt wurde. Die ordentliche Kündigung eines Einzelauftrags ist für beide Parteien innerhalb der vorgenannten Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Einzelauftrag automatisch um weitere zwölf (12) Kalendermonate, sofern dieser nicht von einer der Parteien mit einer Frist von sechs (6) Kalendermonaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen, 4). Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4DBL5YRB

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Thieme Compliance GmbH, Erlangen1

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Schillerstraße 29, 15907 Lübben
Kontakt
ausschreibungen@sana.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

64vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 6831b638-ff34-4a6a-af0f-2715557f773c.