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Frist abgelaufennationalDienstleistungen

Zukunft Bau - Auslegungs- und Umsetzungsfragen zum Artikel 6 der europäischen Energieeffizienzrichtlinie 2023

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung · Bonn

Aktenzeichen 10.08.17.7-24.33veröffentlicht 13.08.2024Öffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 788 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
keine Angabe
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert liegt unter dem jeweiligen EU-Schwellenwert (216.000 € für Liefer- und Dienstleistungen, 5.404.000 € für Bauleistungen). Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 162 Tage (10 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. Fragen bis 10:00 Uhr
    vor 26 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 26 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Mit Blick auf die Erreichung der europäischen Klimaziele hat die EU die Neufassung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2023/1791/EU, kurz: EED) im September 2023 verabschiedet. Das primär erklärte Ziel ist es, den europäischen Energieverbrauch um weitere 11,7 % in 2030 gegenüber 2020 zu senken. Im Handlungsfeld Gebäude wird der Vorbildcharakter von Gebäuden öffentlicher Einrichtungen dazu in Artikel 6 EED (neben Artikel 5 EED) hervorgehoben. Artikel 6 EED enthält demnach Vorgaben zur Vorbildfunktion der Gebäude öffentlicher Einrichtungen, bspw. eine jährliche Sanierungspflicht von 3 % der Gesamtfläche für beheizte und/oder gekühlte Gebäude im Eigentum öffentlicher Einrichtungen, angepasste Vorgaben zum Mindestsanierungsstandard sowie zu einem öffentlich zugänglichen Gebäudeinventar. Die Umsetzung der Richtlinie muss national bis Oktober 2025 erfolgen. Insbesondere die Anwendung der Richtlinie auf die föderale Struktur in Deutschland und die Erstellung eines Gebäudeinventars stellen eine Herausforderung bei der Umsetzung dar. In einem ersten Zukunft Bau Ressortforschungsprojekt von 09/2023 bis 03/2024 erfolgt die wissenschaftliche und rechtliche Klärung von grundlegenden Begrifflichkeiten, die Feststellung der Gebäude bzw. des Bilanzraumes auf den die Richtlinie anzuwenden ist, ein erstes Konzept zum geforderten Inventar wird erstellt und eine Empfehlung bzgl. eines alternativen Vorgehens gegeben. Aufgrund der kurzen Projektlaufzeit und dem Fokus auf den Alternativen Ansatz konnten nicht alle Fragestellungen, insbesondere zur rechtlichen Umsetzung des Artikel 6 der EED abschließend geklärt werden. Schwerpunkt des Projekts ist die Begleitung der Vorphase einer bundesgesetzlichen Umsetzung bis zur Erstellung einer Kabinettsvorlage, welche angesichts der Umsetzungsfrist möglichst zeitnah beginnen sollte. Hieran anknüpfend soll auch der nachfolgende Gesetzgebungsprozess rechtswissenschaftlich begleitet werden, um auf kurzfristig auftretende Problemstellungen reagieren zu können. Im vorliegenden Projekt steht die Klärung von fachlichen und insb. rechtlichen Einzelfragen bzgl. der Auslegung der Vorgaben von Art. 6 EED und deren Umsetzung ins nationale Recht im Vordergrund. Es besteht Prüfbedarf bzgl. der Auslegung verschiedener Tatbestandsmerkmale von Art. 6 EED. Hieran anknüpfend soll das Projekt dazu dienen, Spielräume der Umsetzung ins nationale Recht aufzuzeigen und verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten darzustellen. Besonderes Augenmerk sollte auf die verschiedenen Regelungsebenen gelegt werden (Bund und Länder). Zugleich besteht Prüfbedarf in Hinblick auf das Aufgabenübertragungsverbot auf Kommunen (insbesondere bzgl. einer etwaigen Definition „öffentlicher Einrichtungen“ und den technischen Vorgaben zur Befüllung des Gebäudeinventars). Weiterhin sollen auch konkrete Formulierungshilfen bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Formulierung von Ermächtigungsgrundlagen für Landesrechtsverordnungen (z.B. bzgl. der Befüllung des Gebäudeinventars).

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 423b8fba-5278-40d2-a534-9697fb5a582e.