Zu- und Ersatzbau Grundschule Lemsahl-Mellingstedt sowie Abbruch von 11 Gebäuden am Standort Redderbarg 46-48 in Hamburg - Objektplanung gem. §§ 33 HOAI
SBH | Schulbau Hamburg · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen SBH VgV VV 100-24 JSveröffentlicht 27.06.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 723 Tsd. €
- Laufzeit
- 50 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 723 Tsd. €
- Laufzeit
- 50 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichfbhh-evergabe.web.hamburg.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (655 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (804 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 25 %, Leistung und Qualität 75 %.
- Preis/ Honorar gemäß Zuschlagsmatrix25 %
- Leistungsbewertung gemäß Zuschlagsmatrix75 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 4,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,3 Punkte |
| 25 % teurer | −5 Punkte |
| 50 % teurer | −8,3 Punkte |
| 100 % teurer | −12,5 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 28 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 27 Monatenan SBH | Schulbau Hamburg
- Teilnahmeanträge bis 14:00 Uhrvor 27 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Freie und Hansestadt Hamburg hat zum 01.01.2013 gemäß § 26(1) Landeshaushaltsordnung den Landesbetrieb SBH | Schulbau Hamburg (nachstehend SBH genannt) gegründet. Dieser Landesbetrieb hat die Aufgabe, Schulimmobilien unter Berücksichtigung der schulischen Belange nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu planen, zu bauen, zu unterhalten und zu bewirtschaften und die mehr als 400 Schulen an die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) zu vermieten. Die Schulimmobilien umfassen sämtliche für schulische Zwecke genutzten Grundstücke und Gebäude der staatlichen und beruflichen Schulen. Die Grundstücksfläche aller allgemeinbildenden und beruflichen staatlichen Schulen beträgt etwa 9,1 Mio. qm und die Hauptnutzungsfläche etwa 3,1 Mio. qm.
In dieser Tätigkeit wurde SBH mit Zu- und Ersatzbau an der Grundschule Lemsahl-Mellingstedt, Redderbarg 46-48 in 22397 Hamburg beauftragt. Im Weiteren siehe Ziffer 5.1.6 "Allgemeine Informationen - Zusätzliche Informationen".
Gegenstand nach CPV
- 71200000Dienstleistungen von ArchitekturbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Preis/ Honorar gemäß ZuschlagsmatrixPreis / Honorar / Gewichtung: 25 %.
- Qualität
- Leistungsbewertung gemäß ZuschlagsmatrixQualitätskriterium – Name: Lösungsvorschlag / Gewichtung: 50 %. Qualitätskriterium – Name: Fachlicher Wert und Qualität / Gewichtung: 25 %.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- - 3A1: Nachweis der Befähigung des für die Ausführung der Leistung Verantwortlichen: Architekt/in gem. § 75 (1) VgV.
- Kriterium
- 2A: Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass … ganz lesenkürzer
- 2A: Nachweis über bestehende Berufshaftpflichtversicherung: Aktueller Nachweis (nicht älter als 12 Monate und noch gültig) über eine bestehende Berufshaftpflichtversicherung (mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden). Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt. Bei Bietergemeinschaften ist mit den Bewerbungsunterlagen eine Erklärung der Bietergemeinschaft einzureichen, im Auftragsfalle eine zusätzliche Versicherung gemeinsam mit allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzuschließen. Eine Eigenerklärung ist als Nachweis zulässig. Die Eigenerklärung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen. Versicherungsnachweise bei Bietergemeinschaften müssen von jedem Mitglied einzeln und jeweils in voller Deckungshöhe nachgewiesen werden. - 2B: Eigenerklärung über den Umsatz des Bewerbers: Erklärung über den Umsatz des Bewerbers für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI in den letzten 3 Geschäftsjahren. Der durchschnittliche Jahresumsatz muss mindestens 550.000 EUR (netto) erreichen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Jahresgesamtsumme aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Umsatzzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben. Um auch Berufsanfängern die Möglichkeit der Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu eröffnen, sieht § 45 Abs. 5 VgV aus berechtigten Gründen (z. B. erst vor Kurzem erfolgte Unternehmensgründung) vor, dass die Leistungsfähigkeit durch andere, als geeignet erachtete Belege nachgewiesen werden kann (z. B. über die Höhe des Haftungskapitals, Bürgschaftserklärungen Dritter o.ä.).- Kriterium
: - 3A2: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur (Nachweis durch Studiennachweis und Vita). - 3A3: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Bauleitung: 5 Jahre Erfahrung im Hochbau als Bauleitung (Nachweis durch Vita). - 3B: … ganz lesenkürzer
: - 3A2: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Projektleitung: Abgeschlossenes Studium der Fachrichtung Architektur (Nachweis durch Studiennachweis und Vita). - 3A3: Berufliche Qualifikation der vorgesehenen Bauleitung: 5 Jahre Erfahrung im Hochbau als Bauleitung (Nachweis durch Vita). - 3B: Qualifikation des Bewerbers hinsichtlich Erfahrung mit vergleichbaren Projekten: Erfahrung mit öffentlichen Auftraggebern anhand der eingereichten Referenzen. - 3C: Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl: Eigenerklärungen über die Beschäftigtenzahl durch Angabe der im Jahresdurchschnitt beschäftigten Mitarbeiter mit entsprechender fachlicher Qualifikation der letzten 3 Geschäftsjahre. Für den Leistungsbereich Objektplanung gem. §§ 33 HOAI sind mind. 5 festangestellte Architekten oder Bauingenieure bzw. Absolventen der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen inkl. Büroinhaber, Geschäftsführer etc. (Anzahl an Personen maßgeblich, nicht das wöchentliche Stundenvolumen) im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre nachzuweisen. Sofern in Bietergemeinschaft bzw. mit Unterbeauftragungen angeboten wird, muss die Beschäftigtenanzahl aller Bieter der Gemeinschaft bzw. inkl. der Unterauftragnehmer zusammen den genannten Mindestwert erreichen. In der Erklärung sind die Beschäftigtenanzahlen jeweils pro Mitglied der Bietergemeinschaft oder Unterbeauftragung einzeln anzugeben.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 5 Bewerber
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 50 Monate
- Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Optional zu vergebenden Leistungen des Zu- und Ersatzbaus: • Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der A … ganz lesenkürzer
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Optional zu vergebenden Leistungen des Zu- und Ersatzbaus: • Leistungsphasen 3 bis 9 Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung der AG (ggf. in noch von der Auftraggeberin festzulegenden Stufen); • Erstellung von Bestandsplänen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Umzugsmanagement (Planen, Koordinieren und Organisieren der Umzugsaktivitäten) in Abstimmung mit dem AG und dem Nutzer als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen) • Mitwirkung und Beachtung der Anforderungen des vereinbarten; Zertifizierungssystems sowie der Förderprogramme in allen Leistungsphasen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Aufstellung und Fortschreibung einer vertieften Kostenberechnung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfristen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Ermittlung und Beantragung von Investitions- und Fördermitteln sowie bei der Erstellung von Zwischen- und Verwendungsnachweisen als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Mitwirkung in allen beauftragten Leistungsphasen bei der Nachhaltigkeitszertifizierung als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Besondere Leistungen in allen Leistungsphasen Objektplanung gem. §§ 33 HOAI als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen). Optional zu vergebenden Leistungen des Abbruchs: • Leistungsstufe 2 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Leistungsstufe 3 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen); • Leistungsstufe 4 des Leistungskatalogs für Planer- und Gutachterleistungen bei der Baufeldfreimachung gem. Kapitel 3 des AHO-Hefts Nr. 18 (Stand Oktober 2014) als optionale Beauftragung durch Bestimmung des AG (ggf. in noch von dem Auftraggeber festzulegenden Stufen).- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- fbhh-evergabe.web.hamburg.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen, Neuenfelder Straße 19, 21109 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschr … ganz lesenkürzer
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Es ist vorgesehen den Großteil der Bestandsbebauung, mit Ausnahme der Gebäude 01, 13 und der im Jahr 2019 sanierten Sporthalle (Nr. 06) abzureißen. Der Zu- und Ersatzbaubedarf beträgt 3.169 m² Mietfläche plus einer 300m² großen Gymnastikfläche (im Neubau). Für die Kita sind (im Neubau) voraussichtli … ganz lesenkürzer
Es ist vorgesehen den Großteil der Bestandsbebauung, mit Ausnahme der Gebäude 01, 13 und der im Jahr 2019 sanierten Sporthalle (Nr. 06) abzureißen. Der Zu- und Ersatzbaubedarf beträgt 3.169 m² Mietfläche plus einer 300m² großen Gymnastikfläche (im Neubau). Für die Kita sind (im Neubau) voraussichtlich zusätzlich 260 m² Mietfläche nachzuweisen. Der Neubau wird wahrscheinlich 3-geschossig im Nord-westlichen Grundstücksbereich positioniert werden müssen. Dabei wurde eine durchgängige Dreigeschossigkeit in den Vorbesprechungen mit dem Bezirksamt in Bezug auf das bauliche Umfeld hier noch nicht in Aussicht gestellt, vor allem für einen geplanten Baukörper in einer Länge von über 50m. Daher sind kreative architektonische Lösungen zu finden, die der Struktur des Umfeldes Rechnung tragen, den Flächenbedarf abdecken und die Zustimmung der Genehmigungsbehörden finden. Der Bauablauf könnte wie folgt aussehen: - Erweiterung Mobiler Klassenräume (MOKL): (derzeit befindet sich auf dem Schulhof eine pädagogisch genutzte, mobile Klassenraumanlage – Typ A2 mit 2 Klassenräumen. Diese wurde so positioniert, dass Sie optional auf den Typ D-1, 2-geschossig zur Unterbringung von insgesamt 8 Klassen erweitert werden kann.) - ggf. Umbau Gebäude 05 und 07 für Interimsnutzung - Rückbau der Gebäude 08-11 (Pavillons) sowie Gebäude 12 (+ ggf. 04) - Zu- und Ersatzbau Schule inkl. Gymnastik und Kita - anschließend Rückbau Mokl sowie Gebäude 02, 03 (+ ggf. 04), 05, 07, 14. Nach Fertigstellung des Neubaus und Übergabe zur Nutzung im Jahr 2028 sollen die umliegenden Außenanlagen saniert werden. Das Gelände südlich der Sporthalle 06 ist stark abschüssig und nur teilweise als Frei/- Schulhoffläche nutz-/ bespielbar. Zudem verläuft verrohrt der Bach Horstbek über das Schulgrundstück. Die Trasse befindet sich an der westlichen Grundstücksgrenze/ unterhalb der Pavillons. Ihr Zustand ist sanierungsbedürftig. Für die Maßnahmen in den Außenanlagen ist eine baumgutachterliche Begleitung der Planung und Ausführung erforderlich. Dabei sind als Planungsprämissen die Orientierung am geschützten Gehölzbestand und insbesondere die Geländemodelierung zu beachten. Die durchschnittliche Gebäudeklasse nach Abschluss der Maßnahmen beträgt 1,3 und es werden voraussichtlich 10,8 m² je Schülerin und Schüler zur Verfügung stehen. Das Klassengebäude ( 01+13 ) ist grundsätzlich ein pädagogisch gut nutzbares Gebäude. Es soll erhalten bleiben. Das zukünftige Baufenster ist sehr beengt und nur eingeschränkt nutz- und überplanbar. Als neue Form ist hier, bei geringstmöglichem Rückbau, ein klassischer Zweibund ggf. mit Aufweitungen möglich. An der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze befindet sich, auf dem Schulgrundstück und auf nachbarlichem Grundstück, ein Knick mit erheblichem, großkronigen Baumbestand (Knick). Seine Kronen überhängen teilweise die vorhandenen, eingeschossigen Pavillons. Ein Kronenrückschnitt ist für den Eigentümer nicht verpflichtend. Zu einem mehrgeschossigen Neubau müsste ein Kronenabstand von mind. 1,5 m gewährleistet werden, woraus sich ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze ergibt. Zudem ist der Schutz der Bäume beim Abbruch und der Baustelleneinrichtung zu gewährleisten. Eine entwurfsabhängige Unterschreitung der Abstandsflächen mit den verbleibenden Gebäuden ist nicht auszuschließen. Form, Lage und Größe eines tatsächlichen Zu- und Ersatzbaus wird zeigen, welche ersten Rückbauten zur Schaffung des Baufeldes erforderlich werden und welche Interimsmaßnahmen sich hieraus ergeben. Andererseits ist aufgrund der begrenzten Aufstellflächen für mobile Klassenräume ein erster Rückbau nur in dem Maße möglich, in welchem er ersetzt werden kann. Insofern nehmen etwaige Aufstellflächenbedarfe für mobiles Klassenräume Einfluss auf eine Verteilung der neuen Flächen und ggf. auch auf mehrere Gebäude. Des Weiteren ist unklar ob und respektive wie sich die nahe Hochspannungsfreileitung langfristig auf die Akzeptanz des Schulstandortes auswirkt. Gleiches gilt für di …- Hinweis
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Ve … ganz lesenkürzer
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Durchführung der Leistungen soll gem. § 73 (3) VgV unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen. Der Auftragnehmer sowie sämtliche mit der Ausführung befassten Beschäftigten desselben werden nach Maßgabe des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen (Verpflichtungsgesetz) vom 2.3.1974, geändert durch das Gesetz vom 15.8.1974, durch die zuständige Stelle des Auftraggebers gesondert verpflichtet. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EU-Sanktionspaket mit Art. 5k in die Russland-Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bewerber mit Teilnahmeantrag in Form einer Eigenerklärung zu erklären. Alle Bewerber, die einen Teilnahmeantrag fristgerecht eingereicht haben und die formellen Mindestkriterien/-anforderungen erfüllen, sind für die Wertung der Auswahlkriterien zugelassen. Der Auftraggeber wählt anhand der erteilten Auskünfte über die Eignung der Bewerber sowie anhand der Auskünfte und Formalien, die zur Beurteilung der von diesen zu erfüllenden wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erforderlich sind, unter den Bewerbern, die nicht ausgeschlossen wurden und die die genannten Anforderungen erfüllen, diejenigen aus, die er zur Verhandlung auffordert. Die Auswahl erfolgt anhand der für den Leistungsbereich Objektplanung eingereichten 2 besten Referenzprojekte, welche innerhalb der vergangenen 7 Jahre (Stichtag 01.01.2017) mit der Leistungsphase 8 (Objektplanung) abgeschlossen und einer Übergabe an die Nutzer realisiert worden sind, jeweils in den Kriterien vergleichbare Größe (0-2 Punkte), vergleichbare Bauaufgabe (0-6 Punkte), vergleichbares Leistungsbild (0-2 Punkte) und vergleichbare angestrebte Qualität (0-6 Punkte). Insgesamt können mit den Referenzen zusammen maximal 32 Punkte erreicht werden. Näheres hierzu siehe Abschnitt 3. des Auswahlbogens. Um die eingereichten Referenzprojekte anhand der vorgegebenen Kriterien prüfen zu können, ist es wichtig, die dafür notwendigen Parameter der Referenzprojekte zu benennen. Wir bitten darum, die Referenzprojekte anhand der in den Bewerberbogen vorgegebenen Formulare zu dokumen …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- An der Stadthausbrücke 1, 20355 Hamburg
- Website
- hamburg.de
- Kontakt
- vergabestellesbh@
sbh.hamburg.de - Auskünfte
- SBH | Schulbau Hamburgvergabestellesbh@
sbh.hamburg.de
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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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- IPP ESN Power Engineering GmbH8 Zuschläge
- Planungsgruppe M+M AG7 Zuschläge
- ingenieurbüro heimsch GmbH7 Zuschläge
- SOCOTEC Building Solutions GmbH6 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.08.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5d253540-9303-4f00-a648-fd3b397b6b69.